Beziehungsstreit endet mit Hammer und Schere
Ein junges Paar streitet sich im Badezimmer, dann eskaliert die Situation. Der Mann aus dem Landkreis Unterallgäu nimmt ein Messer und sticht in der Tiefgarage zu
Unterallgäu Die 25-jährige Frau sitzt voller Angst in ihrem Auto in der Tiefgarage. Die Türen hat sie verriegelt, neben dem Wagen steht ihr damaliger Freund. Der kräftige 25-Jährige schlägt mit der Faust gegen die Scheibe der Beifahrertür. Er möchte, dass sie wieder aussteigt – was sie nach einiger Zeit auch tut. Denn eine echte Alternative hat sie nicht.
Das Paar hat sich wenige Minuten zuvor in der gemeinsamen Wohnung in Königsbrunn gestritten, mal wieder. Als die Frau gegen 22 Uhr ein Bad nehmen wollte, soll der Angeklagte sie aus der Wanne gezogen und ihr Handy ins Wasser und auf den Boden geworfen haben. Schließlich zahle er das Wasser, soll der Mann gesagt haben; das zumindest sagt die 25-Jährige vor Gericht aus. Die Frau zog sich also wieder an, ging in die Tiefgarage und wollte wegfahren. Ihr Freund war aber bereits dort und wartete auf sie. Mit einem Messer, das er zuvor aus der Küche holte, stach der inzwischen im Landkreis Unterallgäu lebende Angeklagte mehrmals zu. So lange, bis alle vier Reifen vom Auto der Frau platt waren. Das alles geschah, während die Frau noch in der Wohnung war.
Sie setzte sich ins Auto, bemerkte die platten Reifen und stieg ohne große Wahl zu haben – sie konnte weder wegfahren, noch hatte sie ein Telefon – aus dem Wagen. Ihr Freund nahm einen Spitzhammer und schlug mehrfach auf das Auto ein. Die 25-Jährige flüchtete zu Fuß, kehrte aber nach einiger Zeit zurück. „Das war meine Wohnung. Ich wollte die Nacht noch durchziehen und am nächsten Tag zur Polizei gehen“, sagte die Frau bei der Verhandlung am Augsburger Amtsgericht. Als sie in der Wohnung auftauchte, ging der Streit von vorne los. Der Mann nahm eine Schere und zerschnitt mehrere ihrer Kleidungsstücke.
Am nächsten Morgen standen zwei Streifenbesatzungen der Polizei vor der Tür des Paares. Ein Nachbar hatte diese gerufen, als er das demolierte Auto und Blutspuren im Hausflur sah – woher das Blut stammte, konnte auch während der Verhandlung nicht geklärt werden. Die Beamten gingen in die Wohnung des Angeklagten, der nur in Unterwäsche bekleidet die Türe öffnete. Dort fanden die Polizisten überall auf dem Boden Kleidungsstücke, Kosmetikartikel und Glasscherben. Die Polizisten fuhren zur Arbeitsstelle der 25-Jährigen, dort brach die Frau nach kurzer Zeit zusammen, erinnerte sich eine Beamtin vor Gericht. Da die Frau Angst vor ihrem Partner hatte, sprachen die Polizisten gegen den Mann ein 14-tägiges Kontaktverbot aus und nahmen ihm den Wohnungsschlüssel ab.
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig. Der Streit habe sich hochgeschaukelt, die sieben bis acht getrunkenen Bier hätten ihr Übriges getan, sagte der 25-Jährige. Bereits drei Monate zuvor gab es einen anderen Vorfall. Damals warf der Mann das Handy seiner Freundin vom ersten Stock ins Erdgeschoss. Was danach geschah, stritt er allerdings ab. Er soll die Frau dreimal mit dem Hinterkopf gegen die Tür des Kleiderschranks geschlagen haben. Die junge Frau wiederholte vor Gericht die Vorwürfe gegen ihren Ex-Freund. Als sie bei der Verhandlung Bilder von dem Kleiderschrank und den zerschnittenen Kleidern sah, flossen bei ihr Tränen. An welchem Tag genau sie gegen den Schrank geschlagen worden sei, wusste sie nicht mehr. Aber an die Schmerzen erinnere sie sich noch gut.
Während der Staatsanwalt eine 16-monatige Bewährungsstrafe forderte, plädierte Verteidiger Florian Schwarz auf eine Geldstrafe, da die Körperverletzung seiner Ansicht nach nicht nachgewiesen wurde.
Richterin Sandra Dumberger verurteilte den 25-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten. Der nicht vorbestrafte Angeklagte habe eine „massive Zerstörungswut“gezeigt. Zudem muss der Mann 1500 Euro an eine gemeinnützige Institution zahlen. Noch während der Verhandlung erklärte sich der Angeklagte außerdem bereit, 3000 Euro wegen des von ihm mit dem Hammer beschädigten Autos zu überweisen.
Ein Nachbar sah Blutspuren im Flur und das demolierte Auto