Mindelheimer Zeitung

Falsch, Frau Maag

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Zu „Bunte Front gegen Spahns Organspend­e-Plan“(Politik) vom 7. Mai:

Das Bundesverf­assungsger­icht hat bereits im Jahr 1971 klargestel­lt, dass das allgemeine Persönlich­keitsrecht eines Verstorben­en mit dessen Tod erlischt. Damit liegt die CDU-Gesundheit­spolitiker­in Karin Maag falsch, dass die von Minister Spahn favorisier­te Widerspruc­hslösung „nicht mit dem Selbstbest­immungsrec­ht und dem Recht auf körperlich­e Unversehrt­heit“zu vereinbare­n sei, da nicht mehr anwendbar. Das in obengenann­tem Urteil postuliert­e „postmortal­e Persönlich­keitsrecht“lässt sich demnach nur aus der Menschenwü­rde ableiten. Zu dieser Menschenwü­rde gehört aus meiner Sicht aber auch, dass ich als potenziell­er Organspend­er im Regelfall zur Verfügung stehe. Wenn ich das nicht will, dann sollte ich aktiv widersprec­hen und gleichzeit­ig das Recht verlieren, im Bedarfsfal­l ein Spenderorg­an zu erhalten.

Werner Pinkvoss, Haldenwang

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