Falsch, Frau Maag
Zu „Bunte Front gegen Spahns Organspende-Plan“(Politik) vom 7. Mai:
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1971 klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Verstorbenen mit dessen Tod erlischt. Damit liegt die CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag falsch, dass die von Minister Spahn favorisierte Widerspruchslösung „nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit“zu vereinbaren sei, da nicht mehr anwendbar. Das in obengenanntem Urteil postulierte „postmortale Persönlichkeitsrecht“lässt sich demnach nur aus der Menschenwürde ableiten. Zu dieser Menschenwürde gehört aus meiner Sicht aber auch, dass ich als potenzieller Organspender im Regelfall zur Verfügung stehe. Wenn ich das nicht will, dann sollte ich aktiv widersprechen und gleichzeitig das Recht verlieren, im Bedarfsfall ein Spenderorgan zu erhalten.
Werner Pinkvoss, Haldenwang