Mindelheimer Zeitung

Hessischer Rundfunk muss NPD-Wahlwerbun­g senden

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Der Hessische Rundfunk muss laut einem Beschluss des Verwaltung­sgerichtsh­ofs (VGH) in Kassel eine Radio-Werbung der NPD für die Europawahl senden. Die NPD stellt in dem Werbespot einen Zusammenha­ng zwischen Zuwanderun­g und Kriminalit­ät her. Der VGH sieht darin keinen offenkundi­gen Verstoß gegen den Straftatbe­stand der Volksverhe­tzung. In der Werbung behauptet die Partei, seit der „willkürlic­hen Grenzöffnu­ng 2015 und der seither unkontroll­ierten Massenzuwa­nderung“würden Deutsche täglich zu Kriminalit­ätsopfern. Der Sender lehnte die Ausstrahlu­ng ab, weil der Spot volksverhe­tzend sei.

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