Trainer können TV-Abo für Bundesliga absetzen
Die Kosten für ein TV-Abo für die Fußball-Bundesliga können für Trainer als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Zu diesem Schluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Entscheidung. Voraussetzung sei, dass tatsächlich eine berufliche Verwendung des Abos vorliegt. Der BFH gab damit der Revision des Klägers statt und verwies die Sache zurück an das Finanzgericht Düsseldorf. Geklagt hatte ein Co-Trainer einer U23-Mannschaft. Für ein Abonnement wandte er monatlich 46,90 Euro auf. In seiner Einkommenssteuererklärung beantragte der Mann den Abzug des Anteils, der auf das Fußballpaket entfalle, als Werbungskosten. Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab.