Neuauflage vor Gericht
Missbrauch Staufen-Urteile teilweise aufgehoben
Karlsruhe Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat der Bundesgerichtshof zwei Urteile teilweise aufgehoben. Dabei geht es wesentlich nur um die Frage der Sicherungsverwahrung. Die Schuldsprüche an sich sind rechtskräftig. Das Gericht habe bei der Beurteilung der verurteilten 51 und 34 Jahre alten Männer Rechtsfehler begangen, sagte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats bei der Urteilsverkündung am Donnerstag in Karlsruhe. Beide Fälle müssen jetzt von einer anderen Kammer des Landgerichts in diesem Punkt neu entschieden werden. Der 51-Jährige war unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines heute Zehnjährigen zu acht Jahren Haft verurteilt worden, der 34-Jährige zu zehn Jahren. Beide hatten gestanden, den Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, um Sicherungsverwahrung zu erreichen. In einem der Fälle ging auch der Verurteilte in Revision. Der in Staufen lebende Junge war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten Männern aus dem Inund Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden. Es gab in dem Fall acht Urteile.