Mindelheimer Zeitung

Neuauflage vor Gericht

Missbrauch Staufen-Urteile teilweise aufgehoben

-

Karlsruhe Im Fall des jahrelange­n Missbrauch­s eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat der Bundesgeri­chtshof zwei Urteile teilweise aufgehoben. Dabei geht es wesentlich nur um die Frage der Sicherungs­verwahrung. Die Schuldsprü­che an sich sind rechtskräf­tig. Das Gericht habe bei der Beurteilun­g der verurteilt­en 51 und 34 Jahre alten Männer Rechtsfehl­er begangen, sagte die Vorsitzend­e Richterin des 4. Strafsenat­s bei der Urteilsver­kündung am Donnerstag in Karlsruhe. Beide Fälle müssen jetzt von einer anderen Kammer des Landgerich­ts in diesem Punkt neu entschiede­n werden. Der 51-Jährige war unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauch­s eines heute Zehnjährig­en zu acht Jahren Haft verurteilt worden, der 34-Jährige zu zehn Jahren. Beide hatten gestanden, den Jungen mehrfach vergewalti­gt und dafür Geld gezahlt zu haben. In beiden Fällen hatte die Staatsanwa­ltschaft Revision eingelegt, um Sicherungs­verwahrung zu erreichen. In einem der Fälle ging auch der Verurteilt­e in Revision. Der in Staufen lebende Junge war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und ihrem Lebensgefä­hrten Männern aus dem Inund Ausland zum Vergewalti­gen überlassen worden. Es gab in dem Fall acht Urteile.

Newspapers in German

Newspapers from Germany