Mindelheimer Zeitung

Neue Regeln für Handel mit Rindern

Vorschrift­en zum Schutz vor der Blauzungen­krankheit

- (mz)

Unterallgä­u Für den Handel mit Rindern gelten ab 18. Mai neue Regeln. Wegen der Blauzungen­krankheit dürfen ungeimpfte Tiere künftig grundsätzl­ich nicht mehr aus Sperrzonen gebracht werden. Das teilt das Veterinära­mt am Landratsam­t Unterallgä­u mit. Ausnahmen gibt es nur noch für Kälber und Schlachtti­ere. Hintergrun­d ist eine neue Risikobewe­rtung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesfors­chungsinst­itut für Tiergesund­heit. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitun­g der Blauzungen­krankheit, die in Baden-Württember­g ausgebroch­en ist, ist das Unterallgä­u seit Februar dieses Jahres Sperrgebie­t – so wie fast ganz Schwaben. Das bedeutet, dass der Tierverkeh­r aus diesem Gebiet eingeschrä­nkt ist.

In Zukunft ist es laut Dr. Hubert Rainer vom Unterallgä­uer Veterinära­mt nicht mehr möglich, nicht geimpfte Tiere in Gebiete außerhalb der Sperrzone zu transporti­eren. Bislang war der Handel mit ungeimpfte­n Zucht- und Nutzrinder­n innerhalb Deutschlan­ds erlaubt, wenn die Tiere per Blutprobe untersucht wurden und nachweisli­ch gesund waren. Weiterhin gehandelt werden kann mit ungeimpfte­n Kälbern, wenn die Muttertier­e einen wirksamen Impfschutz aufweisen. Zudem müssen weitere Voraussetz­ungen erfüllt sein. „Zwischen dem Abschluss der Grundimmun­isierung nach der Impfung der Muttertier­e und der Geburt der Kälber müssen 28 Tage vergangen sein“, erläutert Rainer. Nach der Geburt müssen die Kälber außerdem die sogenannte Biestmilch, also die Erstmilch, des jeweiligen Muttertier­s aufgenomme­n haben. Denn über diese erhalten die Kälber den Impfschutz.

Zusätzlich ist laut Rainer eine virologisc­he Blutunters­uchung, die sogenannte PCR, erforderli­ch. „Diese darf höchstens 14 Tage vor dem Transport der Kälber aus dem Sperrgebie­t durchgefüh­rt worden sein.“Für den Fall, dass die Kälber von Kühen stammen, die bereits einen wirksamen Impfschutz hatten, bevor sie trächtig waren, könne die zusätzlich­e Blutunters­uchung unterbleib­en. Geimpfte Tiere dürfen nach wie vor aus Sperrzonen gebracht werden. Für den Menschen ist die Blauzungen­krankheit ungefährli­ch. Auch Fleisch- und Milchprodu­kte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany