Eherechtsklitterung
Zu „Kein deutscher Pass bei MehrfachEhe“(Seite 1) vom 7. Mai: Dass die „Mehrehe unserer Rechtsordnung fremd“und die „Frauenrechte missachtendes Ehemodell“sei, kann nicht Rechtsauffassung eines Staates sein, der in der Ehe nur einen rechtlich zu schützenden Solidarpakt erkennt. Der bei aller Vertragsfreiheit, somit mit der gleichen Auffassung jegliche Art von Ehe in Recht setzt (z.B. Ehe Gleichgeschlechtlicher) und deren Auflösung so dirigiert, dass die Rechtspartner in vielfältiger Weise (z.B. wegen des Nachwuchses) verbunden bleiben, eben wegen der Sozialleistungen. Ein Staat, der alle möglichen Ehevorstellungen sanktioniert, würde sich also mit einer Ablehnung der Mehrehe ad absurdum führen, da er nicht dem einen geben kann, was er dem anderen verbietet. Und das nicht nur aus Gründen der Ambiguitätstoleranz, sondern wegen seiner eigenen säkularen Eheauffassung. Michael Rudolf, Aindling