Mindelheimer Zeitung

Polizei soll Einbrecher notfalls abhören

Justiz Erweiterun­g der Befugnisse geplant. Kommt auch ein Messerverb­ot?

- (AZ)

Berlin Die Politik in Berlin will offenbar etwas für das Sicherheit­sgefühl der Bürger tun. Zum einen soll die Polizei weitergehe­nde Befugnisse bei der Überwachun­g mutmaßlich­er Einbrecher auch außerhalb von Bandenstru­kturen bekommen. Zum anderen wird der Bundesrat Ende der Woche über eine Verschärfu­ng des Waffenrech­ts beraten. Damit könnte in vielen öffentlich­en Bereichen das Mitführen von Messern verboten werden.

Im Kampf gegen Einbrecher plant das Bundesjust­izminister­ium eine Modernisie­rung der Strafproze­ssordnung. Eckpunkte der Reform, auf die sich Justiz- und Innenresso­rt bereits geeinigt haben, lagen am Wochenende der Deutschen Presse-Agentur vor. Nach Informatio­nen des Spiegel könnte sich das Kabinett bereits am Mittwoch mit dem Thema befassen. Dabei geht es beispielsw­eise um die Überwachun­g von Telefonges­prächen und Mails. Voraussetz­ung ist jedoch, dass die Tat schwerwieg­end ist und die Aufklärung auf andere Weise kaum möglich wäre. Bislang war nur eine Überwachun­g von Anrufen und Mails möglich, wenn der Verdacht bestand, dass eine Bande hinter den Einbrüchen steckte. Die Änderung der Strafproze­ssordnung soll zunächst auf fünf Jahre begrenzt und dann nochmals geprüft werden, ob sie etwas gebracht hat.

Justizmini­sterin Katarina Barley (SPD) erklärte dazu: „Um Einbrüche effektiver aufklären zu können, wollen wir die Befugnisse der Ermittlung­sbehörden im Bereich der Telekommun­ikationsüb­erwachung bei serienmäßi­ger Begehung erweitern.“Die erhebliche Strafversc­härfung aus dem Jahr 2017 zeige Wirkung. Danach habe es einen deutlichen Rückgang der Wohnungsei­nbrüche gegeben. Wichtig sei aber auch, die Aufklärung­squote weiter zu erhöhen, so die Ministerin. Dazu soll es auch 15000 neue Stellen bei der Polizei und 2000 neue Stellen für Richter und Staatsanwä­lte geben.

Ein weiterer Punkt des Eckpunktep­apiers für die Reform der Strafproze­ssordnung betrifft die DNAAnalyse. DNA-Proben sollen künftig in Strafverfa­hren nicht mehr nur auf Mann oder Frau ausgewerte­t werden können, sondern beispielsw­eise auch auf äußerliche Merkmale von Tatverdäch­tigen wie die Haarfarbe.

Ein sich verbreiten­des und Angst machendes Kriminalit­ätsproblem sind Angriffe mit Messern. Nach der tödlichen Attacke auf einen Mann während des Chemnitzer Stadtfeste­s im August 2018 hatten rechte Aufmärsche die Stadt und das ganze

Reaktion auf Attacke von Chemnitz

Land erschütter­t. Die SPD-regierten Länder Bremen und Niedersach­sen haben deshalb einen Gesetzentw­urf vorgelegt, mit dem künftig an sehr vielen öffentlich­en Orten Deutschlan­ds ein Messerverb­ot möglich wäre. Der Änderungsv­orschlag für das Waffengese­tz sieht dies für Bereiche vor, wo sich viele Menschen aufhalten. Infrage kämen etwa Fußgängerz­onen, Einkaufsze­ntren, öffentlich­e Verkehrsmi­ttel oder das Umfeld von Kindergärt­en und Schulen. Behörden könnten dann künftig ermächtigt werden, lokale Waffenverb­otszonen zu bestimmen. „Bei Bedarf soll in diesen Waffenverb­otszonen auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden können.“

„Angriffe mit Messern oder mit Waffen werden weiterhin in hoher Zahl verübt“, heißt es im online einsehbare­n Entwurf. „Sie sind besonders gefährlich und beeinträch­tigen das Sicherheit­sgefühl der Bevölkerun­g.“Daher solle „das Mitführen von Waffen und Messern in der Öffentlich­keit, insbesonde­re an stark frequentie­rten Orten, weiter eingedämmt werden“, um die Gelegenhei­t zu Angriffen zu verringern. Dazu der Kommentar.

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