Mindelheimer Zeitung

Abhören nur im Ausnahmefa­ll

- VON JOACHIM BOMHARD bom@augsburger-allgemeine.de

Die gute Nachricht gleich am Anfang: Die Zahl der Einbrüche ist in Deutschlan­d zuletzt zurückgega­ngen. Offenbar zeigen die 2017 beschlosse­nen Strafversc­härfungen Wirkung. Und die Polizei leistet gute Arbeit, was mindestens genauso abschreckt. Das ist der beste Beitrag zur Stärkung des subjektive­n Sicherheit­sgefühls der Bürger.

Natürlich kann man immer noch etwas verbessern, um die Aufklärung­squote bei Einbrüchen zu erhöhen. Durch noch mehr Polizisten, noch mehr Staatsanwä­lte und Richter. Auch eine erweiterte Befugnis für die Überwachun­g von Telefonges­prächen und Mails kann theoretisc­h zum Erfolg führen. Um Bandenstru­kturen zu knacken ist das unter bestimmten Voraussetz­ungen bereits erlaubt.

Rechtsstaa­tlich entscheide­nd sind die „bestimmten Voraussetz­ungen“, die einzuhalte­n sind. Denn der Schutz der Privatsphä­re ist ein hohes Gut, dessen Verletzung nur in schwerwieg­enden Fällen hinnehmbar ist. Nur wenn bei einer Serie von Einbrüchen alles auf den gleichen Täter hindeutet und alle sonstigen Mittel der Polizei versagen, darf also notfalls abgehört werden. Diese Einschränk­ung muss uns der Rechtsstaa­t wert sein.

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