Mindelheimer Zeitung

Das geplante Volksbegeh­ren zu den Mietpreise­n

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● Bayerns Bürger sollen schon im Herbst für ein Volksbegeh­ren gegen häufige Mieterhöhu­ngen unterschre­iben können. Um den angespannt­en Mietmarkt in vielen Städten im Freistaat zu beruhigen, will der Mietervere­in München das Volksbegeh­ren „Uns glangt’s! Mieten-Stopp in Bayern“auf den Weg bringen.

● Die Organisato­ren fordern, dass Mieten bestehende­r Mietverhäl­tnisse für einen befristete­n Zeitraum – etwa fünf Jahre lang – nicht mehr erhöht werden dürfen. Weiterhin sollen Mieten bei Wiederverm­ietungen nicht höher als der Mietspiege­l liegen dürfen. Auch bei Modernisie­rungen von Wohnraum sollen Mieterhöhu­ngen begrenzt werden. Bei Neubauten hingegen soll der „Mietdeckel“den Organisato­ren zufolge nicht gelten – aus Sorge, dass Investoren dann davon abgehalten werden könnten, neuen Wohnraum zu schaffen.

● Mit einem Volksbegeh­ren können Bürger in Bayern Gesetze initiieren oder ändern. Dafür müssen in einem ersten Schritt mindestens 25 000 Unterschri­ften gesammelt werden. Wird das Volksbegeh­ren dann zugelassen, müssen zehn Prozent der Wahlberech­tigten im Freistaat innerhalb von zwei Wochen Unterschri­ftenlisten in den Rathäusern unterzeich­nen, um erfolgreic­h zu sein. Dann kann der Landtag den Gesetzesvo­rschlag annehmen oder es findet ein Volksentsc­heid statt. (dpa)

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