Fehlerhafte Alarmanlage: Polizei darf abschleppen
Löst eine Autoalarmanlage immer wieder grundlos fehlerhaft aus, und der Eigentümer schreitet nicht ein, kann die Polizei das Fahrzeug abschleppen lassen. Das berichtet die ADAC Motorwelt. Die Kosten für den Einsatz muss der Besitzer tragen.