Mindelheimer Zeitung

Fehlerhaft­e Alarmanlag­e: Polizei darf abschleppe­n

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Löst eine Autoalarma­nlage immer wieder grundlos fehlerhaft aus, und der Eigentümer schreitet nicht ein, kann die Polizei das Fahrzeug abschleppe­n lassen. Das berichtet die ADAC Motorwelt. Die Kosten für den Einsatz muss der Besitzer tragen.

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