München muss Daten für Mietspiegel offenlegen
Die Stadt München muss bestimmte Mietspiegel-Daten offenlegen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag entschieden. Dabei geht es vor allem um anonymisierte Daten von mehr als 30000 Wohnungen, die bei der Erstellung des Mietspiegels aussortiert wurden und damit nicht in die Berechnung der Münchner Durchschnittsmiete einflossen. Außerdem muss die Stadt die errechnete Nettokaltmiete sowie den Stadtbezirk der rund 3000 Wohnungen angeben, die für den Mietspiegel 2017 berücksichtigt wurden. Der Haus- und Grundbesitzerverein hatte die Stadt auf Herausgabe der Daten verklagt. Der Verein geht davon aus, dass die Durchschnittsmiete, die als Grundlage für erlaubte Mieterhöhungen gilt, in München zu niedrig ist.