Zu spät am Gate? Diesen Nachweis brauchen Sie
Ein Fluggast muss beweisen können, dass ihm die Airline das Boarding verweigert hat – und er nicht zu spät am Gate gewesen ist. Andernfalls kann er keine Entschädigung wegen Nichtbeförderung geltend machen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 410 C 13190/17), über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet. In dem Fall ging es um einen Rückflug von Barcelona nach Hannover. Unstrittig war, dass die Kläger am Schalter eincheckten und ihre Bordkarten erhielten. Die Kläger behaupteten, rechtzeitig am Gate gewesen zu sein. Doch die Airline habe ihnen den Zutritt zum Flieger verweigert, angeblich wegen einer Überbuchung der Maschine. Der Fluggesellschaft zufolge waren die Urlauber zu spät am Gate, das Boarding sei bereits beendet gewesen. Das Gericht entschied zugunsten des Unternehmens. Denn die Kläger konnten nicht beweisen, dass ihre Version der Geschichte zutraf. (dpa)