Rechts vor links gilt auch im Parkhaus
Auch auf Parkplätzen und in Parkhäusern gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links – und zwar auf denjenigen Fahrbahnen, die Straßencharakter haben und nicht dem sogenannten Suchverkehr dienen. Wer sich nicht daran hält, muss im Falle eines Unfalls überwiegend haften. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.