Mindelheimer Zeitung

Rechts vor links gilt auch im Parkhaus

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Auch auf Parkplätze­n und in Parkhäuser­n gilt die Vorfahrtsr­egel rechts vor links – und zwar auf denjenigen Fahrbahnen, die Straßencha­rakter haben und nicht dem sogenannte­n Suchverkeh­r dienen. Wer sich nicht daran hält, muss im Falle eines Unfalls überwiegen­d haften. Das zeigt ein Urteil des Kammergeri­chts Berlin, auf das die Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) hinweist.

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