Nötige Lockerungen
Zu „Polizei soll Einbrecher notfalls abhören“(Seite 1) vom 13. Mai:
Wie „notfalls abhören“? „Abhören nur im Ausnahmefall“? Sicherlich ist der Schutz der Privatsphäre ein hohes Gut und die Rechtsstaatlichkeit auch. Doch was nützen diese, wenn sie nicht den Schutz des Bürgers gewährleisten können? Rechtsstaat okay, aber bei der Kriminalitätsaufklärung darf dieser die Arbeit der Behörden nicht erschweren, sondern sollte diese erleichtern. Also: Abhören wenn angebracht, DNA-Proben als Beweismittel im Strafverfahren ganz auswerten und ein bundesweites Messerverbot in der Öffentlichkeit. Diese Lockerungen zum effektiveren Schutz jedes Einzelnen sollte ein Rechtsstaat verkraften können.
Peter Koller, Tannheim