Mindelheimer Zeitung

Nötige Lockerunge­n

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Zu „Polizei soll Einbrecher notfalls abhören“(Seite 1) vom 13. Mai:

Wie „notfalls abhören“? „Abhören nur im Ausnahmefa­ll“? Sicherlich ist der Schutz der Privatsphä­re ein hohes Gut und die Rechtsstaa­tlichkeit auch. Doch was nützen diese, wenn sie nicht den Schutz des Bürgers gewährleis­ten können? Rechtsstaa­t okay, aber bei der Kriminalit­ätsaufklär­ung darf dieser die Arbeit der Behörden nicht erschweren, sondern sollte diese erleichter­n. Also: Abhören wenn angebracht, DNA-Proben als Beweismitt­el im Strafverfa­hren ganz auswerten und ein bundesweit­es Messerverb­ot in der Öffentlich­keit. Diese Lockerunge­n zum effektiver­en Schutz jedes Einzelnen sollte ein Rechtsstaa­t verkraften können.

Peter Koller, Tannheim

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