Wird sexuelle Identität ins Grundgesetz geschrieben?
Die Grünen wollen in den Grundgesetz-Artikel gegen Diskriminierung auch die sexuelle Identität aufnehmen. Einen entsprechenden Antrag hat die Bundestagsfraktion verabschiedet. In Artikel drei des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“Im Grünen-Antrag heißt es, der Artikel schreibe in seiner jetzigen Form „einen der zentralen Mechanismen von Homound Transfeindlichkeit fort“, nämlich das „Unsichtbarmachen“und „Bagatellisieren“von Diskriminierungen. In dieser Frage ziehen FDP und Grüne übrigens an einem Strang. Eine fraktionsübergreifende Initiative ist geplant.