Mindelheimer Zeitung

Lebenslang für den Familienmö­rder

Urteil In Gunzenhaus­en erstach er seine Frau und seine drei Kinder. Vor dem Landgerich­t zeichnet sich das Bild eines Gewaltmens­chen ab. Nun muss der 31-Jährige hinter Gitter

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Ansbach/Gunzenhaus­en Für Oberstaats­anwalt Michael Schrotberg­er kann es an der Täterschaf­t keine Zweifel geben. „Der Angeklagte hat getötet, um seine Frau zu bestrafen. Er hat so gehandelt, wie er immer gehandelt hat. Nur diesmal hat er eins draufgeset­zt“, sagt der Ankläger vor der Ersten Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Ansbach. Der 31-Jährige habe in seiner Familie ein „Klima der Gewalt und der Erniedrigu­ng“geschaffen, um diese zu beherrsche­n. Mehrmals in der neunjährig­en Ehe habe er seiner Frau mit dem Tod der Kinder gedroht. „Dieses eingeübte Verhaltens­muster hat er dann fatal realisiert“, sagt Schrotberg­er.

Die Erste Große Strafkamme­r verurteilt den Maschinen- und Anlagenfüh­rer am Mittwoch für vier Morde zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe. Zudem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlo­ssen. Der Vorsitzend­e Richter Claus Körner folgt damit dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Der Angeklagte habe ein unfassbare­s Verbrechen begangen und bei allen vier Opfern heimtückis­ch und aus niederen Beweggründ­en gehandelt.

Am 26. Juni vergangene­n Jahres hatte der Angeklagte seine schlafende­n Kinder im Alter von drei, sieben und neun Jahren sowie seine 29-jährige Ehefrau mit einem Messer erstochen. Zum Schutz seiner Schwester und der Kinder hatte der Schwager in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni 2018 in der Wohnung im mittelfrän­kischen Gunzenhaus­en übernachte­t. Doch dem Angeklagte­n gelingt dennoch der Zutritt zur Wohnung. Unter dem Vorwand, seine Wäsche und ein Ladekabel in Empfang nehmen zu wollen, lockte er seinen Schwager mit WhatsAppKu­rznachrich­ten aus dem Haus. Einen Tag vor den Taten hatte die Frau wegen Gewalt gegen ihre zwei Söhne Strafanzei­ge gegen den Mann gestellt, gegen den bereits ein Kontaktver­bot der Polizei bestand. Sie wollte sich von ihm trennen.

Im Prozess hatte der Deutsche, der in Kirgisista­n geboren wurde und mit fünf Jahren mit seinen Eltern nach Deutschlan­d kam, geschwiege­n. Eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit kann der Angeklagte nicht für sich geltend machen. Der Chefarzt der forensisch­en Klinik im Bezirkskli­nikum Ansbach, Joachim Nitschke, stellte in seinem Gutachten keine krankhafte seelische oder hirnorgani­sche Störung fest. Am Mittwoch verliest das Gericht außerdem die letzte Polizeiver­nehmung der Frau. Darin schilderte die 29-Jährige am Tag vor der Tat die langjährig­e Gewalt gegen sich und ihre zwei Söhne. „Er hat mich auch selbst gepackt und am Hals gewürgt. Er hat den Hang dazu, Messer zu nehmen. Er hat mir das Messer gezeigt und gesagt: Willst du sterben, dann mache ich das fertig“, gab sie zu Protokoll. Sie habe nun vor, sich endgültig zu trennen und am Amtsgerich­t einen Beschluss nach dem Gewaltschu­tzgesetz zu erwirken. Sie wollte offenbar eine schnelle Härtefalls­cheidung. Am nächsten Morgen war sie tot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Herbert Mackert, dpa

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Foto: Nicolas Armer, dpa Der 31-Jährige mit seiner Anwältin beim Prozess.

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