Lebenslang für den Familienmörder
Urteil In Gunzenhausen erstach er seine Frau und seine drei Kinder. Vor dem Landgericht zeichnet sich das Bild eines Gewaltmenschen ab. Nun muss der 31-Jährige hinter Gitter
Ansbach/Gunzenhausen Für Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger kann es an der Täterschaft keine Zweifel geben. „Der Angeklagte hat getötet, um seine Frau zu bestrafen. Er hat so gehandelt, wie er immer gehandelt hat. Nur diesmal hat er eins draufgesetzt“, sagt der Ankläger vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Ansbach. Der 31-Jährige habe in seiner Familie ein „Klima der Gewalt und der Erniedrigung“geschaffen, um diese zu beherrschen. Mehrmals in der neunjährigen Ehe habe er seiner Frau mit dem Tod der Kinder gedroht. „Dieses eingeübte Verhaltensmuster hat er dann fatal realisiert“, sagt Schrotberger.
Die Erste Große Strafkammer verurteilt den Maschinen- und Anlagenführer am Mittwoch für vier Morde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter Claus Körner folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe ein unfassbares Verbrechen begangen und bei allen vier Opfern heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt.
Am 26. Juni vergangenen Jahres hatte der Angeklagte seine schlafenden Kinder im Alter von drei, sieben und neun Jahren sowie seine 29-jährige Ehefrau mit einem Messer erstochen. Zum Schutz seiner Schwester und der Kinder hatte der Schwager in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni 2018 in der Wohnung im mittelfränkischen Gunzenhausen übernachtet. Doch dem Angeklagten gelingt dennoch der Zutritt zur Wohnung. Unter dem Vorwand, seine Wäsche und ein Ladekabel in Empfang nehmen zu wollen, lockte er seinen Schwager mit WhatsAppKurznachrichten aus dem Haus. Einen Tag vor den Taten hatte die Frau wegen Gewalt gegen ihre zwei Söhne Strafanzeige gegen den Mann gestellt, gegen den bereits ein Kontaktverbot der Polizei bestand. Sie wollte sich von ihm trennen.
Im Prozess hatte der Deutsche, der in Kirgisistan geboren wurde und mit fünf Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland kam, geschwiegen. Eine verminderte Schuldfähigkeit kann der Angeklagte nicht für sich geltend machen. Der Chefarzt der forensischen Klinik im Bezirksklinikum Ansbach, Joachim Nitschke, stellte in seinem Gutachten keine krankhafte seelische oder hirnorganische Störung fest. Am Mittwoch verliest das Gericht außerdem die letzte Polizeivernehmung der Frau. Darin schilderte die 29-Jährige am Tag vor der Tat die langjährige Gewalt gegen sich und ihre zwei Söhne. „Er hat mich auch selbst gepackt und am Hals gewürgt. Er hat den Hang dazu, Messer zu nehmen. Er hat mir das Messer gezeigt und gesagt: Willst du sterben, dann mache ich das fertig“, gab sie zu Protokoll. Sie habe nun vor, sich endgültig zu trennen und am Amtsgericht einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken. Sie wollte offenbar eine schnelle Härtefallscheidung. Am nächsten Morgen war sie tot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herbert Mackert, dpa