Mindelheimer Zeitung

Kopftuchve­rbot an Grundschul­en beschlosse­n

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Das Parlament in Österreich hat mit den Stimmen der konservati­ven ÖVP und der rechten FPÖ ein Verbot von Kopftücher­n an Grundschul­en beschlosse­n. Mit der Entscheidu­ng wird künftig „das Tragen weltanscha­ulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, untersagt. Die jüdische Kippa bleibt weiterhin erlaubt, da sich das Verbot auf Kleidungss­tücke bezieht, „welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllen“. Es wird damit gerechnet, dass es Beschwerde­n gegen das Gesetz vor dem Verfassung­sgerichtsh­of geben wird. Das Kopftuchve­rbot richtet sich explizit an Schülerinn­en und gilt bis zum Ende des Schuljahre­s, in dem die Mädchen zehn Jahre alt werden. Sollten sich die Kinder nicht an das Verbot halten, droht den Eltern eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro oder eine Ersatzfrei­heitsstraf­e von zwei Wochen. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.

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Foto: afp Bill de Blasio ÖSTERREICH

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