Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen
Das Parlament in Österreich hat mit den Stimmen der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen beschlossen. Mit der Entscheidung wird künftig „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, untersagt. Die jüdische Kippa bleibt weiterhin erlaubt, da sich das Verbot auf Kleidungsstücke bezieht, „welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllen“. Es wird damit gerechnet, dass es Beschwerden gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof geben wird. Das Kopftuchverbot richtet sich explizit an Schülerinnen und gilt bis zum Ende des Schuljahres, in dem die Mädchen zehn Jahre alt werden. Sollten sich die Kinder nicht an das Verbot halten, droht den Eltern eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.