Fatale Beispiele
Zum Artikel „Landwirte wollen mehr als Lippenbekenntnisse“in der MZ vom 16. Mai:
Wie recht hat Armin Amberger als Sprecher der heimischen Landwirte mit seiner Forderung, dass zur Umsetzung des von einem großen Teil der Bevölkerung unterschriebenen Volksbegehrens zum Artenschutz auch jeder einzelne Bürger, jede Behörde und jede Kommune in die Pflicht genommen werden muss. Es kann nicht angehen, dass, wie geschehen, öffentliche Flächen bereits Mitte April zum ersten Mal abgemäht werden und diese Aktion alle drei Wochen wiederholt wird. Wie sollen hier Wiesenblumen und Kräuter den Insekten (und damit auch der Vogelwelt) zur Verfügung stehen – geschweige denn, dass es zur Samenreife kommt?
Ist es verwunderlich, dass sich Gartenbesitzer in übergroßer Anzahl diesem fatalen Beispiel anschließen? Wo sind die geforderten Nischen mit „Wildwuchs“? Wo darf sich eine Fläche naturnah entwickeln? Dabei brauchen wir doch viel mehr als nur Nischen und einzelne kleine Flächen!
Die Frage vor jedem Eingriff in die Natur muss lauten: Ist meine Aktion so (überlebens-)wichtig, dass der Artenschutz dieses eine Mal hintangestellt werden darf? Brigitte Mücksch-Klein, Türkheim
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