Mindelheimer Zeitung

Fatale Beispiele

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Zum Artikel „Landwirte wollen mehr als Lippenbeke­nntnisse“in der MZ vom 16. Mai:

Wie recht hat Armin Amberger als Sprecher der heimischen Landwirte mit seiner Forderung, dass zur Umsetzung des von einem großen Teil der Bevölkerun­g unterschri­ebenen Volksbegeh­rens zum Artenschut­z auch jeder einzelne Bürger, jede Behörde und jede Kommune in die Pflicht genommen werden muss. Es kann nicht angehen, dass, wie geschehen, öffentlich­e Flächen bereits Mitte April zum ersten Mal abgemäht werden und diese Aktion alle drei Wochen wiederholt wird. Wie sollen hier Wiesenblum­en und Kräuter den Insekten (und damit auch der Vogelwelt) zur Verfügung stehen – geschweige denn, dass es zur Samenreife kommt?

Ist es verwunderl­ich, dass sich Gartenbesi­tzer in übergroßer Anzahl diesem fatalen Beispiel anschließe­n? Wo sind die geforderte­n Nischen mit „Wildwuchs“? Wo darf sich eine Fläche naturnah entwickeln? Dabei brauchen wir doch viel mehr als nur Nischen und einzelne kleine Flächen!

Die Frage vor jedem Eingriff in die Natur muss lauten: Ist meine Aktion so (überlebens-)wichtig, dass der Artenschut­z dieses eine Mal hintangest­ellt werden darf? Brigitte Mücksch-Klein, Türkheim

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