Messer ins Auge gerammt
Urteil nach Unfall bei Ferienfreizeit in Ingolstadt
München/Ingolstadt Die Verantwortlichen einer Jugendfreizeit bei Ingolstadt müssen ein Mädchen für einen Unfall entschädigen, bei dem dieses sich ein Messer ins Auge gerammt hat. Alle Schäden, die für das Mädchen entstanden sind, müssen der Veranstalter und der Leiter ersetzen, wie das Oberlandesgericht München (OLG) am Montag urteilte. Das rechte Auge der heute 14-Jährigen ist dauerhaft geschädigt.
Der Bayerische Jugendring als Veranstalter und der Leiter der Ferienfreizeit mit dem Namen „Abenteuer Winterwald“hätten die damals Neunjährige nicht ausreichend belehrt und beaufsichtigt, begründete das OLG die Entscheidung.
Dem damals neunjährigen Mädchen war im Rahmen der Veranstaltung an einem Baggersee ein Messer übergeben worden, mit dem es Rinde von Birken abschälen wollte, um ein Feuer zu machen. Dem Mädchen sei aber nicht gezeigt worden, wie es genau mit dem Messer umzugehen habe, erklärte das Gericht.
Neunjährige wurde nicht richtig belehrt
Der Hinweis, vom Körper weg zu schnitzen, sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht ausreichend gewesen. Außerdem sei das Mädchen bei dem Unfall alleine gewesen.
Gleichzeitig verneinte der 21. Senat des Oberlandesgerichts ein Mitverschulden des Mädchens. Die Beweisaufnahme habe keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Klägerin mit dem Messer „Unsinn machen“wollte oder aus kindlichem Leichtsinn falsch mit dem Messer umgegangen ist.
Mit der Entscheidung hob das OLG ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Ingolstadt auf. Die Richter des Landgerichts hatten der Klägerin nicht recht gegeben, weil unter anderem der Leiter der Veranstaltung die Teilnehmer ausreichend auf die Gefahren mit Messern hingewiesen habe. Die Klägerin legte dagegen Berufung ein.
Es sei immer schmerzlich, wenn etwas auf einer Freizeit passiere, sagte eine Sprecherin des Bayerischen Jugendrings. Zum aktuellen Urteil wollte sie keine Stellung nehmen. Das Oberlandesgericht ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu; damit ist das Urteil rechtskräftig.