Mindelheimer Zeitung

Spanner aus der Luft

Luftfahrt Drohnen werden inzwischen vielfältig genutzt. Aber es gibt schon Fälle von Missbrauch – auch im Wertachtal

- VON MARKUS FROBENIUS

Wertachtal Chillen – dass dachte sich eine Zeitungsle­serin, als sie nach der Arbeit nach Hause gekommen war und sich im Garten dahinter entspannen wollte. Das tat sie zunächst auch – dem Wetter entspreche­nd leicht bekleidet. Doch statt in Ruhe den Feierabend genießen zu können, wurde sie von einem Surren über sich gestört: Eine Drohne flog da über ihr herum. Zwar verschwand das Flugobjekt bald, doch nun fragt sich die Leserin, ob das legal ist. „Darf der Besitzer seine Drohne einfach so über private Grundstück­e steuern? Schließlic­h kann die ja auch Fotos machen.“

„Drohnen dürfen nicht näher als 100 Meter über bebautem Gebiet fliegen“, erklärt Bernhard Weinberger, Inspektion­schef der Buchloer Polizei. Das gelte auch für Menschenan­sammlungen. Es sei denn, der Inhaber habe die Erlaubnis des Luftamtes, bei dem er sich auch registrier­en lassen muss.

Das sei aus gutem Grund so, denn auch Weinberger ist ein Fall aus der Verwaltung­sgemeinsch­aft Buchloe bekannt, bei dem eine Frau explizit belästigt wurde. Da war auf einem Dorf eine Frau in ihrem Garten beim Nackt-Sonnenbade­n, als über ihr eine Drohne auftauchte. Die blieb solange, bis die Frau die Polizei rief – weshalb dann das FlugobLand­wirtschaft jekt von seinem Besitzer schleunigs­t weggesteue­rt wurde. Ob dabei Nacktbilde­r gemacht wurden, ist unklar, denn der Täter entkam unerkannt. Aber die Intention sei deutlich, da die Drohne minutenlan­g über der Frau gleichsam in der Luft gestanden hatte, meint Weinberger. Sollte dem so sein, ist das strafbar, denn es verletzte die Privatsphä­re oder nutze eine Hilfsbedür­ftigkeit aus, betont Weinberger. Der Betrieb von Drohnen oder Multikopte­rn ist 2017 im Luftfahrtg­esetz geregelt worden. Demnach muss das unbemannte Flugobjekt deutlich sichtbar mit dem Namen und der Anschrift des Inhabers versehen werden, der muss obendrein einen Kenntnisna­chweis erbringen – eine Art Luftführer­schein, für den Piloten Ausnahmen und Steuerer von Modellflug­zeugen Erleichter­ungen bekommen. Der Besitzer muss seine Drohne natürlich selbst versichern. Der Einsatz der Flugobjekt­e ist inzwischen vielfältig: Medienmach­er oder Landschaft­splaner nutzen Bilder oder Filme für ihre Arbeit, Wissenscha­ftler nehmen Flugaufzei­chnungen zur Erstellung von thermische­n Karten. In der werden von Multikopte­rn Wespeneier abgeworfen, um Maiszünsle­r zu bekämpfen, und Rettungsdi­enste nutzen die kleinen Flieger mittlerwei­le zur Personensu­che.

Die Steuerung der Drohnen erfolgt über Fernbedien­ung vom Boden – sogar per Smartphone. Aber der Besitzer muss sein Flugobjekt immer in Sichtweite steuern. Zudem sind Überflüge über Militär- und Industriea­nlagen, Bundesstra­ßen, Autobahnen oder Bahnanlage­n, Gefängniss­en oder höhere Behörden verboten.

Dennoch kommt es immer wieder zu unabsichtl­ichen oder absichtlic­hen Störungen des Luftverkeh­rs an Flughäfen. Auch Unglücks- oder Katastroph­enorte und Wohngebiet­e „über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern“sind tabu. Mit gutem Grund: „Es wäre eine Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs durch Bildaufnah­men“, erklärt Weinberger.

Vergleichb­ar sei die Straftat mit dem Fotografie­ren oder Filmen, wie es sensations­lüsterne Gaffer bei Unfällen immer häufiger machen oder verlassene und enttäuscht­e Partner, wenn sie freiwillig­e Nacktaufna­hmen der Freundin aus der Zeit der Beziehung im Internet posten. Modeersche­inungen, gegen die der Missbrauch von Drohnen noch ein kleines Übel zu sein scheint.

 ?? Archivfoto: Marcus Merk ?? So schauts aus: Drohnen oder Multikopte­r werden inzwischen in Wissen- oder Landwirtsc­haft, von den Medien oder wie im Bild im Juni von Rettungsdi­ensten am Lech bei der Suche nach vermissten Personen eingesetzt.
Archivfoto: Marcus Merk So schauts aus: Drohnen oder Multikopte­r werden inzwischen in Wissen- oder Landwirtsc­haft, von den Medien oder wie im Bild im Juni von Rettungsdi­ensten am Lech bei der Suche nach vermissten Personen eingesetzt.

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