Sperriger Titel
Zum Interview „Bitte nicht einander ausgrenzen“(Bayern) vom 9. August:
Den sperrigen Titel eines Diözesanadministrators verdanken wir den Kirchenrechtlern wie auch den Pfarradministratoren. Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) waren das Kapitularvikare, die in der bischofslosen Zeit die Geschäfte führten, und die Pfarradministratoren waren Pfarrvikare, bis sie die Pfarrei übertragen bekamen und damit Pfarrer wurden. Ludwig Gschwind, Ursberg