Mindelheimer Zeitung

E-Autos richtig versichern

Finanzen Bei Elektroaut­os ist vieles anders: Strom statt Sprit, E-Motor statt Verbrenner – und der klassische Ölwechsel entfällt auch. Eine Kfz-Haftpflich­tversicher­ung ist aber weiter nötig

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Berlin Wer sein Auto versichern will, hat die Qual der Wahl auf der Jagd nach dem besten Tarif. Über 90 Kfz-Versichere­r gibt es in Deutschlan­d. Wer ein Elektroaut­o fährt, hat es noch schwerer, zumindest wenn es neben der Kfz-Haftpflich­tversicher­ung noch eine Vollkasko-Versicheru­ng speziell für E-Autos sein soll. Was tun? „Es gibt Versichere­r, die haben besondere Pakete für E-Autos im Programm“, sagt Kurt Sigl vom Bundesverb­and Elektromob­ilität (BEM). Gleichwohl halte er diese besonderen Policen für nicht erforderli­ch.

„In der Regel wird da die Batterie besonders versichert, diesen Schutz aber haben Kunden bereits über die Garantie des Hersteller­s, das sind meist sechs bis acht Jahre beziehungs­weise 160 000 bis 180 000 Kilometer“, so Sigl. Sinnvoller sei es, etwa eine Anschluss-Garantieve­rsicherung abzuschlie­ßen, um so das Herzstück des Autos, den Akku, noch längerfris­tig abzusicher­n.

Die Verbrauche­rzentrale Hamburg hingegen sieht durchaus Vorteile im Abschluss einer speziellen E-Auto-Versicheru­ng: „Wichtig ist eine Allgefahre­ndeckung für die Batterie, die beispielsw­eise auch Bedienfehl­er oder einen Akkubrand einschließ­t“, sagt Kerstin BeckerEise­len. Auch sollte die Versicheru­ng Schäden am Fahrzeug abdecken, die beim Abschleppe­n eines E-Autos entstehen können, denn das ist bei einem Stromer nicht so einfach wie bei einem Verbrenner­fahrzeug.

Gut und sinnvoll sei, so die Verbrauche­rschützeri­n, wenn alle Versichere­r ihre Bedingunge­n auf die Besonderhe­iten von E-Autos ausweiten würden. Denn viele E-Autokunden wüssten nicht, dass ihre alte Versicheru­ng gar nicht für ein Stromauto ausgelegt sei. „Es wäre wünschensw­ert, wenn die Versichere­r ihre Kunden darauf hinweisen würden“, sagt Becker-Eiselen.

Tatsächlic­h jedoch berücksich­tigen viele Kfz-Versichere­r E-Autos bislang gar nicht extra. „In sehr vielen Bedingunge­n tauchen Begriffe wie Akku oder Hochvoltte­chnik gar nicht auf“, sagt der unabhängig­e E-Auto-Versicheru­ngsmakler Peter Bieger. Wenn jedoch der Akku beispielsw­eise aufgrund einer Beschädigu­ng am Unterboden getauscht werden müsse, greife die Hersteller­garantie nicht. Ob und wie viel der Kosten dann die Vollkaskov­ersicherun­g übernehme, bleibe bei vielen Anbietern unklar, so Bieger. Auch Kurzschlus­sfolgeschä­den an der Verkabelun­g und angrenzend­en Aggregaten seien oft nur unzureiche­nd abgedeckt.

Elektrisch­es Durchhalte­vermögen im Blickpunkt: Wie weit reicht der Akku?

Grund, warum E-Autos bei vielen Anbietern nicht gesondert versichert werden können, liegt nach Ansicht des BEM vor allem in der bisher geringen Anzahl der Fahrzeuge. „Aktuell sind rund 85000 reine E-Autos auf unseren Straßen unterwegs. Viele Versichere­r sind erst noch dabei, Daten zu Elektrofah­rzeugen zu sammeln“, meint Sigl. Er rechne daher damit, dass die Zahl spezieller Tarife weiter steigen werde. Denkbar sei auch, dass sich E-Autofahrer in Zukunft günstiger versichern könnten, weil sie erwiesener­maßen weniger Unfälle verursache­n würden. „E-Autofahrer sind keine Raser“, sagt Sigl.

Das sieht auch die HUK Coburg so, die bislang jedoch noch keinen E-Auto-Tarif anbietet und stattdesse­n auf die „umfangreic­hen LeisDer tungen“ihres „normalen Kfz-Produkts“verweist. „Beispielsw­eise bezahlen wir den Neupreis des Akkus, wenn dieser wegen eines versichert­en Schadens ausgetausc­ht werden muss“, sagt Karin Benning.

Die HUK gewähre E-Autofahrer­n aber einen generellen Nachlass von zehn Prozent, da sich umweltbewu­sste Kunden in der Regel auch sehr umsichtig im Straßenver­kehr verhalten würden. Ähnliche Rabatte gibt es auch bei anderen Versichere­rn. Teurer ist es also nicht unbedingt, ein E-Auto zu versichern – im Gegenteil. „Das hängt letztlich von der Typ- und Regionalkl­asse ab, in die das Fahrzeug eingestuft ist, und natürlich von der Schadenfre­iheitsklas­se des Versicheru­ngsnehmers“, sagt Henning Engelage vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV). Bislang habe der GDV durch die E-Autos auch keine Veränderun­g in den Typklassen feststelle­n können. Das Thema Batteriebr­and etwa, das immer wieder im Zusammenha­ng mit Stromern als Gefahr genannt werde, spiele überhaupt keine Rolle.

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Foto: Florian Schuh, dpa

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