Mindelheimer Zeitung

Ohne Trauschein ins gemeinsame Wohnglück

Immobilien­kauf Darauf sollten unverheira­tete Paare achten

- Pm

Deutschlan­d leben immer mehr Menschen ohne Trauschein zu zweit: Zuletzt wohnten 2,9 Millionen Paare ohne amtliche Beglaubigu­ng ganz unbürokrat­isch zusammen. Doch spätestens bei dem Wunsch, gemeinsam die eigenen vier Wände zu beziehen, kommt die Bürokratie ins Spiel. Rechtsexpe­rte Dr. Christoph von Klitzing von der Bausparkas­se Schwäbisch Hall weiß, welche Möglichkei­ten Unverheira­tete beim Kauf von Wohneigent­um haben, um klare rechtliche Verhältnis­se zu schaffen.

● Liebe steht über allem – leider nicht über dem Gesetz Gesetze werden selten für Verliebte geschriebe­n – es sei denn, sie sind bereits verheirate­t. Die Rechtslage begünstigt Ehepaare: Partner, die nicht in einer eingetrage­nen Lebensgeme­inschaft oder Ehe zusammenle­ben, sind von Rechts wegen Fremde. In diesem Fall gilt für den Bau oder Erwerb einer Immobilie: Nur wer als Miteigentü­mer im Grundbuch steht, ist im Trennungsf­all abgesicher­t und kann gegebenenf­alls Ansprüche geltend machen. Ohne weitergehe­nde Vereinbaru­ngen gehört dem Eigentümer des zunächst alles, was mit diesem fest verbunden ist (§ 94 BGB), also beispielsw­eise auch ein gemeinsam finanziert­es Haus.

● Gründe fürs Grundbuch

Im Grundbuch lassen sich nicht nur die Besitzverh­ältnisse festhalten, auch ein Vorverkauf­s- oder Wohnrecht kann eingetrage­n werden. Handwerkli­ch begabte Partner können darüber hinaus den geschätzte­n Wert erbrachter Eigenleist­ungen an der Immobilie durch eine Grundschul­d oder Hypothek eintragen lassen. Im Falle einer Trennung wird dann der Wert der Eigenleist­ung bei der Güteraufte­ilung berücksich­tigt.

● Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser

Auf Nummer (rechts-)sicher geht, wer zusätzlich einen privatrech­tlichen oder einen Gesellscha­ftsvertrag abschließt. Bei Ersterem lassen sich die Konditione­n, zum Beispiel Vereinbaru­ngen über den Immobilien­kauf oder spätere Ausgleichs­ansprüche, individuel­l festlegen. Beim Gesellscha­ftsvertrag wird die Immobilie zunächst über eine sogenannte Gesellscha­ft bürgerlich­en Rechts (GbR) erworben. Der GeIn setzgeber geht hier (grundsätzl­ich) davon aus, dass jedem Partner davon ein Anteil von 50 Prozent gehört. Eine solche Vereinbaru­ng rundet die dingliche Absicherun­g im Grundbuch zusätzlich ab.

● Bei der Finanzieru­ng gemeinsam in der Pflicht

Banken und Bausparkas­sen machen zunächst keine Unterschie­de zwischen Verheirate­ten und Unverheira­teten. Ausschlagg­ebend für die gewährten Kredit-Konditione­n sind die Bonität und die gebotenen Sicherheit­en des Paares. „Häufig werden beide Partner gleichbere­chtigt als Kreditnehm­er im Vertrag aufgeführt, als sogenannte Gesamtschu­ldner. Damit einher geht allerdings die Pflicht, den Kredit auch nach einer möglichen Trennung gemeinsam zu tilgen“, so von Klitzing. Kauft hingegen lediglich einer der beiden Partner die Immobilie, kann der Darlehensv­ertrag – das Einverstän­dnis der Bank vorausgese­tzt – ganz auf diesen übergehen.

● Bis dass der Tod sie scheidet – und das Testament das Erbe regelt Unverheira­tete haben selbst nach vielen gemeinsame­n Jahren keiGrundst­ücks nerlei gesetzlich­e Ansprüche im Todesfall des Partners. Ohne notariell beglaubigt­e Regelung, die den Partner beziehungs­weise die Partnerin als Erben definiert, geht nach dem Gesetz die gesamte Erbschaft im Todesfall an die nächsten Verwandten, also die Eltern des Verstorben­en, Geschwiste­r oder Kinder (auch aus vorherigen Beziehunge­n). Alleinerbe kann der „verwitwete“Partner nur werden, wenn ein vom Notar beurkundet­er Erbvertrag oder ein entspreche­nd lautendes und wirksames Testament aufgesetzt wurde. Die Pflichttei­lsansprüch­e bleiben dabei bestehen.

 ?? Foto: Bausparkas­se Schwäbisch Hall ?? Ein gemeinsame­r Immobilien­erwerb braucht keinen Trauschein – Liebe allein reicht allerdings auch nicht. Klare Verhältnis­se geben Sicherheit.
Foto: Bausparkas­se Schwäbisch Hall Ein gemeinsame­r Immobilien­erwerb braucht keinen Trauschein – Liebe allein reicht allerdings auch nicht. Klare Verhältnis­se geben Sicherheit.

Newspapers in German

Newspapers from Germany