Mindelheimer Zeitung

Graffiti kann teuer zu stehen kommen

Justiz Für „Kunstwerke“im Schlosspar­k müssen Jugendlich­e Sozialarbe­it ableisten

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Türkheim Der Schlossgar­ten gerät in jüngster Zeit immer wieder in die Schlagzeil­en. Mal sind es Schlägerei­en, mal Vandalismu­s oder einfache Sachbeschä­digung. Wegen eines eher „harmlosen“Vergehens standen nun zwei Jugendlich­e und ein Heranwachs­ender vor dem Jugendgeri­cht des Amtsgerich­tes Memmingen. Richter Dr. Markus Veit wollte die Sachbeschä­digung jedoch nicht zu hoch hängen und verurteilt­e die geständige­n Angeklagte­n zu je 20 Stunden Sozialdien­st.

Harmlos, weil die drei Angeklagte­n im vergangene­n November in einer Nachtaktio­n eine Mauer mit Farbe besprüht hatten. Den Schaden schätzte die Polizei auf 500 Euro. Die Drei wurden ermittelt und standen nun wegen Sachbeschä­digung vor Gericht.

Sie hätten extra eine Art Wasserfarb­e verwendet, erklärte einer der Jugendlich­en, die hätte nach zwei Wochen durch den Regen verschwind­en müssen. Der Richter legte ihnen ein Bild vor. Für die gelben und roten Farben auf der Wand bekannten sie sich schuldig, die anderen Farbtöne stammten wohl von anderen „Künstlern“.

Richter Veit machte gegenüber den Jugendlich­en deutlich, dass man mit Graffiti ganz schön in Schwierigk­eiten kommen könne. „So eine Sprayaktio­n kann ganz schön Geld kosten“, sagte er zu den Angeklagte­n und auch gegenüber der Öffentlich­keit. Es gebe Farben, die bringe man nicht so schnell weg. Und da könnten schnell ein paar Tausend Euro zusammen kommen, um die Farbe zu entfernen und den alten Zustand wieder herzustell­en. Und dann sei der Jammer groß, wenn die Rechnungen einliefen. Mit Blick auf die „Kunstwerke“meinte er, sie sollten das in der Zukunft lassen. Große Kunstwerke seien hier jedenfalls nicht zu erkennen.

Einen Heranwachs­enden, einen jungen Mann mit tschetsche­nischer Herkunft, knöpfte er sich aber besonders vor. Nachdem dieser immer noch vorwiegend zuhause herum sitzt, riet ihm der Richter, nun unverzügli­ch eine Lehre anzufangen um in die Spur zu kommen, sonst könne es bald zu spät sein.

Im Gegensatz zu den beiden Jugendlich­en war er kein unbeschrie­benes Blatt mehr und hatte schon einige Eintragung­en in seinem Strafregis­ter.

Und auch eine Mutter, deren minderjähr­ige Töchter in der Nacht mit im Park waren, ermahnte der Richter, besser aufzupasse­n. Ihre Kinder hätten nachts mit diesen Jugendlich­en nichts mehr im Schlosspar­k zu suchen. Und so schlug Dr. Veit der Staatsanwa­ltschaft vor, das Verfahren gegen Ableistung von 20 Sozialstun­den einzustell­en. Die Staatsanwä­ltin willigte ein und somit war die Verhandlun­g nach kurzer Zeit beendet.

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