Graffiti kann teuer zu stehen kommen
Justiz Für „Kunstwerke“im Schlosspark müssen Jugendliche Sozialarbeit ableisten
Türkheim Der Schlossgarten gerät in jüngster Zeit immer wieder in die Schlagzeilen. Mal sind es Schlägereien, mal Vandalismus oder einfache Sachbeschädigung. Wegen eines eher „harmlosen“Vergehens standen nun zwei Jugendliche und ein Heranwachsender vor dem Jugendgericht des Amtsgerichtes Memmingen. Richter Dr. Markus Veit wollte die Sachbeschädigung jedoch nicht zu hoch hängen und verurteilte die geständigen Angeklagten zu je 20 Stunden Sozialdienst.
Harmlos, weil die drei Angeklagten im vergangenen November in einer Nachtaktion eine Mauer mit Farbe besprüht hatten. Den Schaden schätzte die Polizei auf 500 Euro. Die Drei wurden ermittelt und standen nun wegen Sachbeschädigung vor Gericht.
Sie hätten extra eine Art Wasserfarbe verwendet, erklärte einer der Jugendlichen, die hätte nach zwei Wochen durch den Regen verschwinden müssen. Der Richter legte ihnen ein Bild vor. Für die gelben und roten Farben auf der Wand bekannten sie sich schuldig, die anderen Farbtöne stammten wohl von anderen „Künstlern“.
Richter Veit machte gegenüber den Jugendlichen deutlich, dass man mit Graffiti ganz schön in Schwierigkeiten kommen könne. „So eine Sprayaktion kann ganz schön Geld kosten“, sagte er zu den Angeklagten und auch gegenüber der Öffentlichkeit. Es gebe Farben, die bringe man nicht so schnell weg. Und da könnten schnell ein paar Tausend Euro zusammen kommen, um die Farbe zu entfernen und den alten Zustand wieder herzustellen. Und dann sei der Jammer groß, wenn die Rechnungen einliefen. Mit Blick auf die „Kunstwerke“meinte er, sie sollten das in der Zukunft lassen. Große Kunstwerke seien hier jedenfalls nicht zu erkennen.
Einen Heranwachsenden, einen jungen Mann mit tschetschenischer Herkunft, knöpfte er sich aber besonders vor. Nachdem dieser immer noch vorwiegend zuhause herum sitzt, riet ihm der Richter, nun unverzüglich eine Lehre anzufangen um in die Spur zu kommen, sonst könne es bald zu spät sein.
Im Gegensatz zu den beiden Jugendlichen war er kein unbeschriebenes Blatt mehr und hatte schon einige Eintragungen in seinem Strafregister.
Und auch eine Mutter, deren minderjährige Töchter in der Nacht mit im Park waren, ermahnte der Richter, besser aufzupassen. Ihre Kinder hätten nachts mit diesen Jugendlichen nichts mehr im Schlosspark zu suchen. Und so schlug Dr. Veit der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Ableistung von 20 Sozialstunden einzustellen. Die Staatsanwältin willigte ein und somit war die Verhandlung nach kurzer Zeit beendet.