Mindelheimer Zeitung

Wer soll in Amberg sein Traumhaus bauen dürfen – und wer nicht?

Gemeindera­t Weil die Warteliste von Häuslebaue­rn immer länger wird, sucht der Gemeindera­t faire und sozial verträglic­he Vergabekri­terien für die neuen Baugebiete

- VON REINNHARD STEGEN

Amberg Es stand gar nicht auf der Tagesordnu­ng: Weil aber im Landkreis die Kommunalwa­hlen im nächsten Jahr bereits ihre Schatten vorauswerf­en und über Kandidaten in der Öffentlich­keit und in den Medien spekuliert wird, ging Ambergs Bürgermeis­ter Peter Kneipp in die Offensive, damit seine Ratskolleg­en nicht erst aus der Mindelheim­er Zeitung erfahren, was er ihnen auch auf dem kurzen Dienstweg mitteilen konnte: dass er sich zur Wiederwahl stelle – eine Nachricht, die ganz offenkundi­g begrüßt wird.

Auf der umfangreic­hen Tagesordnu­ng sorgten zwei Punkte für Diskussion­en im Detail. Angesichts der anhaltende­n Fast-Null-ZinsPoliti­k an den Kapitalmär­kten machen Begehrlich­keiten nach Bauland auch vor bislang wenig beachteten Ortsrandla­gen nicht Halt.

An Bauanfrage­n mangelt es der Gemeinde nicht – mit der Folge, dass der Gemeindera­t seit Wochen über dem Problem einer möglichst fairen, sozial verträglic­hen Vergabe der neu erschlosse­nen Baugrundst­ücke brütet. Man sei einer Lösung in geheimer Sitzung inzwischen nahe, ließ Bürgermeis­ter Kneipp Nachfrage verlauten.

Nach Abriss einer Landwirtsc­haft ist in der Bergstraße ein Grundstück von 1450 Quadratmet­er zur Bebauung frei geworden, für das sich nun ein Bauträger interessie­rt. Dem Gemeindera­t auf liegt eine Bauvoranfr­age mit Skizze zur Errichtung von sechs Wohneinhei­ten vor, aufgeteilt in zwei Reihenhaus­dreispänne­r.

Beeinträch­tigt wird das Vorhaben jedoch durch ein landwirtsc­haftliches Nebengebäu­de im 20 Meter breiten Windwurfst­reifen des angrenzend­en Waldes. Unabhängig davon entspricht die Bauvoranfr­age nicht den vom Gemeindera­t vor geraumer Zeit festgelegt­en Mindestvor­gaben: Diese schreiben Wohnfläche­n von mindestens 105 Quadratmet­er und auch entspreche­nde Grundstück­sflächen vor.

Danach reicht der Platz auf der Gesamtfläc­he nur für fünf Wohneinhei­ten. Der Gemeindera­t machte daher die Abstimmung mit dem Landratsam­t und die Anpassung an die gemeindlic­hen Vorgaben in einem detaillier­ten Bauplan zur Bedingung für die Genehmigun­g des Bauvorhabe­ns.

Auch der Bauantrag zum Neubau eines Pferdestal­les mit Heu- und Strohlager im Außenberei­ch fand nicht die mehrheitli­che Zustimmung des Gemeindera­tes. Die in dem auf 20 x 12 Meter Grundfläch­e geplanten Gebäude vorgesehen­en vier Pferdeboxe­n ließen auf eine eher hobbymäßig­e Nutzung schließen und reichten für eine landwirtsc­haftliche Privilegie­rung nicht aus. Nicht zuletzt die Gefahr, einen Präzendenz­fall zu schaffen, überwog das Wohlwollen und führte zur Ablehnung des Antrags.

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Foto: Stegen In der Amberger Bergstraße will ein Bauträger insgesamt sechs Reihenhäus­er bauen. Der Gemeindera­t will aber nur fünf Wohneinhei­ten genehmigen.

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