Wer soll in Amberg sein Traumhaus bauen dürfen – und wer nicht?
Gemeinderat Weil die Warteliste von Häuslebauern immer länger wird, sucht der Gemeinderat faire und sozial verträgliche Vergabekriterien für die neuen Baugebiete
Amberg Es stand gar nicht auf der Tagesordnung: Weil aber im Landkreis die Kommunalwahlen im nächsten Jahr bereits ihre Schatten vorauswerfen und über Kandidaten in der Öffentlichkeit und in den Medien spekuliert wird, ging Ambergs Bürgermeister Peter Kneipp in die Offensive, damit seine Ratskollegen nicht erst aus der Mindelheimer Zeitung erfahren, was er ihnen auch auf dem kurzen Dienstweg mitteilen konnte: dass er sich zur Wiederwahl stelle – eine Nachricht, die ganz offenkundig begrüßt wird.
Auf der umfangreichen Tagesordnung sorgten zwei Punkte für Diskussionen im Detail. Angesichts der anhaltenden Fast-Null-ZinsPolitik an den Kapitalmärkten machen Begehrlichkeiten nach Bauland auch vor bislang wenig beachteten Ortsrandlagen nicht Halt.
An Bauanfragen mangelt es der Gemeinde nicht – mit der Folge, dass der Gemeinderat seit Wochen über dem Problem einer möglichst fairen, sozial verträglichen Vergabe der neu erschlossenen Baugrundstücke brütet. Man sei einer Lösung in geheimer Sitzung inzwischen nahe, ließ Bürgermeister Kneipp Nachfrage verlauten.
Nach Abriss einer Landwirtschaft ist in der Bergstraße ein Grundstück von 1450 Quadratmeter zur Bebauung frei geworden, für das sich nun ein Bauträger interessiert. Dem Gemeinderat auf liegt eine Bauvoranfrage mit Skizze zur Errichtung von sechs Wohneinheiten vor, aufgeteilt in zwei Reihenhausdreispänner.
Beeinträchtigt wird das Vorhaben jedoch durch ein landwirtschaftliches Nebengebäude im 20 Meter breiten Windwurfstreifen des angrenzenden Waldes. Unabhängig davon entspricht die Bauvoranfrage nicht den vom Gemeinderat vor geraumer Zeit festgelegten Mindestvorgaben: Diese schreiben Wohnflächen von mindestens 105 Quadratmeter und auch entsprechende Grundstücksflächen vor.
Danach reicht der Platz auf der Gesamtfläche nur für fünf Wohneinheiten. Der Gemeinderat machte daher die Abstimmung mit dem Landratsamt und die Anpassung an die gemeindlichen Vorgaben in einem detaillierten Bauplan zur Bedingung für die Genehmigung des Bauvorhabens.
Auch der Bauantrag zum Neubau eines Pferdestalles mit Heu- und Strohlager im Außenbereich fand nicht die mehrheitliche Zustimmung des Gemeinderates. Die in dem auf 20 x 12 Meter Grundfläche geplanten Gebäude vorgesehenen vier Pferdeboxen ließen auf eine eher hobbymäßige Nutzung schließen und reichten für eine landwirtschaftliche Privilegierung nicht aus. Nicht zuletzt die Gefahr, einen Präzendenzfall zu schaffen, überwog das Wohlwollen und führte zur Ablehnung des Antrags.