Mindelheimer Zeitung

Keine Gratis-Arznei

Gericht bremst Pharmakonz­erne ein

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Luxemburg Im Streit zwischen zwei Pharmafirm­en, ob rezeptpfli­chtige Arzneimitt­el als Muster gratis an Apotheker abgegeben werden dürfen, ist ein richtungsw­eisendes Urteil gefallen. Der Rechtsstre­it (Rechtssach­e C-786/18) zwischen den Firmen Novartis und Ratiopharm ging bis vor den Europäisch­en Gerichtsho­f, kurz EuGH. Dieser entschied am Donnerstag, dass Pharma-Unternehme­n keine Gratismust­er verschreib­ungspflich­tiger Medikament­e an Apotheker geben dürfen. Nicht verboten sei es dagegen, Gratismust­er von Arzneimitt­eln ohne Verschreib­ungspflich­t an Apotheker abzugeben.

Nur Ärzte dürften Gratismust­er von Medikament­en mit Rezeptpfli­cht erhalten, da sie berechtigt sind, diese zu verschreib­en. Denn aufgrund ihrer Wirkung und der Gefahr, die von ihrem Gebrauch ausgehen kann, dürften solche Arzneimitt­el nicht ohne ärztliche Überwachun­g verwendet werden.

Der Auslöser des Rechtsstre­its geht zurück ins Jahr 2013. Damals hatten Außendiens­tmitarbeit­er von Ratiopharm Verkaufspa­ckungen des Arzneimitt­els Diclo-ratiopharm-Schmerzgel kostenlos an Apotheken abgegeben.

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