Keine Gratis-Arznei
Gericht bremst Pharmakonzerne ein
Luxemburg Im Streit zwischen zwei Pharmafirmen, ob rezeptpflichtige Arzneimittel als Muster gratis an Apotheker abgegeben werden dürfen, ist ein richtungsweisendes Urteil gefallen. Der Rechtsstreit (Rechtssache C-786/18) zwischen den Firmen Novartis und Ratiopharm ging bis vor den Europäischen Gerichtshof, kurz EuGH. Dieser entschied am Donnerstag, dass Pharma-Unternehmen keine Gratismuster verschreibungspflichtiger Medikamente an Apotheker geben dürfen. Nicht verboten sei es dagegen, Gratismuster von Arzneimitteln ohne Verschreibungspflicht an Apotheker abzugeben.
Nur Ärzte dürften Gratismuster von Medikamenten mit Rezeptpflicht erhalten, da sie berechtigt sind, diese zu verschreiben. Denn aufgrund ihrer Wirkung und der Gefahr, die von ihrem Gebrauch ausgehen kann, dürften solche Arzneimittel nicht ohne ärztliche Überwachung verwendet werden.
Der Auslöser des Rechtsstreits geht zurück ins Jahr 2013. Damals hatten Außendienstmitarbeiter von Ratiopharm Verkaufspackungen des Arzneimittels Diclo-ratiopharm-Schmerzgel kostenlos an Apotheken abgegeben.