Mindelheimer Zeitung

Keine Entschädig­ung bei Randale

Fluggäste müssen mit Verspätung leben

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Luxemburg Bei Verspätung­en oder Annullieru­ngen von Nachfolgef­lügen wegen eines randaliere­nden Passagiers können Airlines nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs von ihrer Entschädig­ungspflich­t befreit sein. Das entschiede­n die Luxemburge­r Richter am Donnerstag. Hintergrun­d ist ein Fall in Portugal, bei dem ein Passagier wegen großer Verspätung Entschädig­ung der portugiesi­schen Airline TAP fordert. Diese beruft sich jedoch darauf, dass „außergewöh­nliche Umstände“vorlagen und sie deshalb keine Entschädig­ung zahlen muss. Grund für die Verspätung sei, dass die Maschine wegen eines randaliere­nden Passagiers auf dem vorherigen Flug ungeplant zwischenla­nden musste. Der Fluggast habe einen anderen Passagier gebissen und weitere Passagiere und das Kabinenper­sonal angegriffe­n.

Flugreisen­de haben in der EU unter anderem Anspruch auf Entschädig­ung, wenn sich die Ankunft um drei Stunden oder mehr verzögert. Die Richter stützten die Argumentat­ion der Firma. Ein Randaliere­r an Bord sei nicht Teil der Normalität einer Airline, zudem sei dieses Verhalten nicht beherrschb­ar.

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