Keine Entschädigung bei Randale
Fluggäste müssen mit Verspätung leben
Luxemburg Bei Verspätungen oder Annullierungen von Nachfolgeflügen wegen eines randalierenden Passagiers können Airlines nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von ihrer Entschädigungspflicht befreit sein. Das entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Hintergrund ist ein Fall in Portugal, bei dem ein Passagier wegen großer Verspätung Entschädigung der portugiesischen Airline TAP fordert. Diese beruft sich jedoch darauf, dass „außergewöhnliche Umstände“vorlagen und sie deshalb keine Entschädigung zahlen muss. Grund für die Verspätung sei, dass die Maschine wegen eines randalierenden Passagiers auf dem vorherigen Flug ungeplant zwischenlanden musste. Der Fluggast habe einen anderen Passagier gebissen und weitere Passagiere und das Kabinenpersonal angegriffen.
Flugreisende haben in der EU unter anderem Anspruch auf Entschädigung, wenn sich die Ankunft um drei Stunden oder mehr verzögert. Die Richter stützten die Argumentation der Firma. Ein Randalierer an Bord sei nicht Teil der Normalität einer Airline, zudem sei dieses Verhalten nicht beherrschbar.