Karlsruhe lehnt Eilantrag gegen Kita-Schließung ab
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag einer Familie aus Bayern gegen die Schul- und KitaSchließungen in der Corona-Krise abgewiesen. Die Kläger wiesen zwar nachvollziehbar auf die erheblichen Belastungen ihres Familienund Berufslebens hin, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Angesichts der Gefahren für Leib und Leben müssten die Interessen der betroffenen Eltern und Kinder aber zurücktreten. Geklagt hatten die Eltern mit ihren vier Töchtern, von denen drei zur Schule gehen und die jüngste noch in die Kita. Die Eltern arbeiten beide in Vollzeit und teilen sich Haushalt und Kinderbetreuung. Sie hatten geltend gemacht, dass sie die Beschränkungen für nicht mehr verhältnismäßig halten.