Mindelheimer Zeitung

Tritt ins Gesicht

37-Jähriger will mildere Strafe

- (bbm)

Kaufbeuren Ein 37-jähriger Unterallgä­uer hatte nach eigenen Angaben „schon Einiges“getrunken gehabt, als er im September 2019 nach einem anderen Mann trat, der am Kaufbeurer Mühlbach auf einem Baumstamm saß. Der 50-Jährige wurde im Gesicht getroffen und hatte danach Kopfschmer­zen. Sein Kontrahent erhielt einen Strafbefeh­l wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung, der auf neun Monate zur Bewährung und eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro lautete. Weil ihm die Strafe zu hoch erschien, legte er Einspruch ein.

In der Hauptverha­ndlung vor dem Amtsgerich­t machten ihm jetzt die Staatsanwä­ltin und die Richterin sinngemäß klar, dass er mit dem Strafbefeh­l bestens bedient war. Der Angeklagte wollte dies zunächst zwar nicht glauben, nahm seinen Einspruch aber schließlic­h doch zurück. Die Entscheidu­ng wurde dadurch sofort rechtskräf­tig.

Zum Prozessauf­takt hatte der vorbestraf­te 37-Jährige die Tat zwar grundsätzl­ich zugegeben. Er war allerdings der Ansicht, dass er seinen Kontrahent­en nur leicht getroffen habe – und auch nicht im Gesicht, sondern eher an der Schulter. Im Verlauf der Verhandlun­g wurde deutlich, dass es zwischen den zwei Männern offenbar schon seit längerem Spannungen gab. Als sich beide am fraglichen Tag mit anderen Personen hinter den Garagen am Mühlbach trafen, kochte der Konflikt erneut hoch. Vordergrün­dig ging es offenbar darum, dass der Geschädigt­e

Der Angeklagte war wenig einsichtig

für den Angeklagte­n und andere Personen Alkohol-Nachschub aus einem nahe gelegenen Supermarkt hätte besorgen sollen. Möglicherw­eise spielte auch die gegenseiti­ge Abneigung der beiden Männer eine Rolle. So schilderte der Angeklagte jetzt ein ständiges „Sticheln“vonseiten seines Kontrahent­en.

Dieser erklärte dagegen als Zeuge, er habe den Angeklagte­n gar nicht beachtet und sich mit einer anderen Person unterhalte­n. Auf einmal habe er „einen Luftzug gespürt“und sei dann seitlich im Gesicht getroffen worden. Aus der Aussage des 50-Jährigen ging hervor, dass er vor einiger Zeit bei einem Unfall eine schwere Kopfverlet­zung erlitten hatte und der Angeklagte dies auch wusste.

Angesichts der Gesamtumst­ände rieten die Staatsanwä­ltin und die Richterin dem Angeklagte­n dringend zu einer Einspruchs­rücknahme. Beide verwiesen auf die hohen Risiken eines Trittes gegen den Kopf und machten dem 37-Jährigen deutlich, dass sich seine Tat an der Grenze zu einer gefährlich­en Körperverl­etzung bewegt hatte.

Der Angeklagte wirkte zwar wenig einsichtig, zog aber nach Rücksprach­e mit seinem Verteidige­r den Einspruch zurück. Als die Richterin ihm abschließe­nd nahelegte, vielleicht doch einmal über eine Entschuldi­gung beim Geschädigt­en nachzudenk­en, beklagte er sich erneut über die seiner Ansicht nach zu harte Strafe. Die Vorsitzend­e ließ sich auf keine Diskussion ein und betonte: „Die Sache ist erledigt, – und ich sage Ihnen: Sie sind nicht schlecht weggekomme­n!“

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