Tritt ins Gesicht
37-Jähriger will mildere Strafe
Kaufbeuren Ein 37-jähriger Unterallgäuer hatte nach eigenen Angaben „schon Einiges“getrunken gehabt, als er im September 2019 nach einem anderen Mann trat, der am Kaufbeurer Mühlbach auf einem Baumstamm saß. Der 50-Jährige wurde im Gesicht getroffen und hatte danach Kopfschmerzen. Sein Kontrahent erhielt einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung, der auf neun Monate zur Bewährung und eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro lautete. Weil ihm die Strafe zu hoch erschien, legte er Einspruch ein.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht machten ihm jetzt die Staatsanwältin und die Richterin sinngemäß klar, dass er mit dem Strafbefehl bestens bedient war. Der Angeklagte wollte dies zunächst zwar nicht glauben, nahm seinen Einspruch aber schließlich doch zurück. Die Entscheidung wurde dadurch sofort rechtskräftig.
Zum Prozessauftakt hatte der vorbestrafte 37-Jährige die Tat zwar grundsätzlich zugegeben. Er war allerdings der Ansicht, dass er seinen Kontrahenten nur leicht getroffen habe – und auch nicht im Gesicht, sondern eher an der Schulter. Im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass es zwischen den zwei Männern offenbar schon seit längerem Spannungen gab. Als sich beide am fraglichen Tag mit anderen Personen hinter den Garagen am Mühlbach trafen, kochte der Konflikt erneut hoch. Vordergründig ging es offenbar darum, dass der Geschädigte
Der Angeklagte war wenig einsichtig
für den Angeklagten und andere Personen Alkohol-Nachschub aus einem nahe gelegenen Supermarkt hätte besorgen sollen. Möglicherweise spielte auch die gegenseitige Abneigung der beiden Männer eine Rolle. So schilderte der Angeklagte jetzt ein ständiges „Sticheln“vonseiten seines Kontrahenten.
Dieser erklärte dagegen als Zeuge, er habe den Angeklagten gar nicht beachtet und sich mit einer anderen Person unterhalten. Auf einmal habe er „einen Luftzug gespürt“und sei dann seitlich im Gesicht getroffen worden. Aus der Aussage des 50-Jährigen ging hervor, dass er vor einiger Zeit bei einem Unfall eine schwere Kopfverletzung erlitten hatte und der Angeklagte dies auch wusste.
Angesichts der Gesamtumstände rieten die Staatsanwältin und die Richterin dem Angeklagten dringend zu einer Einspruchsrücknahme. Beide verwiesen auf die hohen Risiken eines Trittes gegen den Kopf und machten dem 37-Jährigen deutlich, dass sich seine Tat an der Grenze zu einer gefährlichen Körperverletzung bewegt hatte.
Der Angeklagte wirkte zwar wenig einsichtig, zog aber nach Rücksprache mit seinem Verteidiger den Einspruch zurück. Als die Richterin ihm abschließend nahelegte, vielleicht doch einmal über eine Entschuldigung beim Geschädigten nachzudenken, beklagte er sich erneut über die seiner Ansicht nach zu harte Strafe. Die Vorsitzende ließ sich auf keine Diskussion ein und betonte: „Die Sache ist erledigt, – und ich sage Ihnen: Sie sind nicht schlecht weggekommen!“