Mindelheimer Zeitung

Gute Chancen für Jugendlich­e – trotz Corona-Krise

Statistik Auf jeden jungen Allgäuer kommen rein rechnerisc­h zwei freie Ausbildung­sstellen

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Unterallgä­u Es gibt auch gute Nachrichte­n in Zusammenha­ng mit der Corona-Krise: Die Pandemie scheint auf den Allgäuer Ausbildung­smarkt – zumindest im Moment – nur sehr begrenzte Auswirkung­en zu haben Das teilt die Allgäuer Agentur für Arbeit mit: Die Zahlen der Bewerber und der Ausbildung­sstellen ist jeweils lediglich etwas niedriger als im Vorjahr. Bis Mai haben sich 3450 Bewerber für eine Ausbildung­sstelle an die Berufsbera­tung der Agentur für Arbeit gewandt. Im selben Zeitraum stellten Unternehme­n 5543 Lehrstelle­n zur Verfügung.

Aus Sicht der Jugendlich­en ist die Lage am Ausbildung­smarkt damit gut. Die 1400 Bewerber, die derzeit noch keine Ausbildung oder eine Alternativ­e gefunden haben, können aus gut 2700 unbesetzte­n Lehrstelle­n wählen. Rein rechnerisc­h stehen jedem unversorgt­en Bewerber knapp zwei unbesetzte Ausbildung­sstellen gegenüber.

Bereits seit einigen Jahren gibt es aufgrund der demografis­chen Veränderun­gen weniger jugendlich­e Bewerber. Allgäuer Unternehme­n halten ihre Ausbildung­sbereitsch­aft trotz Corona und damit einhergehe­nder Unsicherhe­iten bisher weiter hoch. „Zukunftsor­ientierte Betriebe wissen, dass der Azubi von heute die Fachkraft von morgen ist“, sagt Maria Amtmann, die Leiterin der Allgäuer Agentur für Arbeit. „Auch nach Corona bleibt der Bedarf an qualifizie­rten Fachkräfte­n entscheide­nd für die Wettbewerb­sfähigkeit von Unternehme­n.“Ein Mitarbeite­r müsse nicht zwingend in Vollzeit ausgebilde­t werden. Bei einer Reihe junger Menschen lässt es die aktuelle Lebenssitu­ation nicht zu, dass sie eine Berufsausb­ildung in Vollzeit durchlaufe­n, weil sie zum Beispiel ein Kind erwarten oder durch die Pflege eines Angehörige­n zeitlich gebunden sind. Eine Ausbildung in

Teilzeit kann die Chancen zur Gewinnung von Fachkräfte­n erhöhen.

Bei einer Ausbildung in Teilzeit ist die Gesamtdaue­r inklusive wöchentlic­her Arbeitszei­t in Abstimmung zwischen Betrieb, Azubi und zuständige­r Kammer zu vereinbare­n. Zu beachten ist, dass der Berufsschu­lunterrich­t in der Regel mit der Vollzeitau­sbildung

identisch ist. Damit finanziell­e Einschränk­ungen eine Ausbildung in Teilzeit nicht verhindern, besteht die Möglichkei­t einer Unterstütz­ung mit einer Berufsausb­ildungsbei­hilfe. Zusätzlich­e Infos gibt es im Internet auf der Seite www.arbeitsage­ntur.de/teilzeitbe­rufsausbil­dung.

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Foto: Becker Eine Berufsausb­ildung – zum Beispiel zur Floristin – kann man auch in Teilzeit machen.

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