Extreme Rückfallgeschwindigkeit
Ein 21-Jähriger hat keinen Führerschein, fährt aber trotzdem
Wertachtal Ein heute 21-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Ostallgäu ist in den vergangenen Jahren wiederholt mit Fahrten ohne Führerschein aufgefallen. Zumeist stand er dabei auch noch unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Vor dem Kaufbeurer Jugendschöffengericht ging es jetzt um die jüngsten drei Vorfälle: Im September 2019 hatte der Ostallgäuer heimlich die Autoschlüssel seiner Mutter an sich genommen und war mit ihrem Pkw durch die Gegend gefahren. Bei seiner Rückkehr touchierte der deutlich alkoholisierte junge Mann ein geparktes Auto und verursachte einen Schaden von rund 2660 Euro. Im März dieses Jahres wurde er gleich zweimal von der Polizei erwischt, als er jeweils mit einem Kleinkraftrad unterwegs war.
Das eine Mal war er auch noch betrunken, das andere Mal wurden in seinem Blut Spuren von Cannabis gefunden. Zudem war in diesem Fall der von ihm gefahrene Roller nicht haftpflichtversichert. Zwischen den beiden Fahrten lag gerade einmal eine Woche.
Der Staatsanwalt sprach jetzt im Plädoyer von einer „extremen Rückfallgeschwindigkeit.“Der Ostallgäuer wurde schließlich unter Einbeziehung einer einschlägigen
Nach „einem Bier“muss jetzt Schluss sein
Vorstrafe zu elf Monaten auf Bewährung und 720 Sozialstunden verurteilt. Die hohe Anzahl an Stunden soll als Ansporn für die Job-Suche dienen. Wie der Vorsitzende dem derzeit beschäftigungslosen Angeklagten im Urteil deutlich machte, könne er „entweder die 720 Stunden für lau arbeiten oder sich eine bezahlte Arbeit oder Ausbildungsstelle suchen.“
Das Urteil enthält auch eine zweijährige Führerscheinsperre und ein sechsmonatiges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art.
Obwohl der Angeklagte bei seinen beiden jüngsten Taten schon fast 21 Jahre alt war, erfolgte die Verurteilung noch nach Jugendstrafrecht: Angesichts seines bisherigen Lebenslaufs waren sich alle Verfahrensbeteiligten über das Vorliegen von Reifeverzögerungen einig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im Prozess war der Angeklagte geständig und reuig gewesen. Auf die Frage seines Verteidigers, wie es denn mit ihm weitergehen solle, verwies er auf eine laufende Bewerbung und sagte: „Ich möchte auf jeden Fall mein Leben in den Griff kriegen.“Dass ihm dies bislang noch nicht gelungen ist, ging aus seinen eigenen Angaben und dem Bericht der Jugendgerichtshilfe hervor. So hat der junge Mann bereits drei Ausbildungen angefangen und wieder abgebrochen.
Um ihn in seiner beruflichen und persönlichen Entwicklung zu unterstützen, unterstellte ihn das Gericht für zwei Jahre der Aufsicht der Bewährungshilfe. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, mit denen eine mögliche Suchtproblematik angegangen werden soll. So muss der Ostallgäuer an einer Suchtberatung teilnehmen und sich jedweden Betäubungsmittel-Konsums enthalten. Zudem gilt für die Dauer der Bewährung eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Was das konkret bedeutet, machte ihm der Vorsitzende im Urteil klar: „Ein Bier und dann ist für Sie Schluss!“