Erstattung der „Strabs“zieht sich
Und ein Zeitkorridor fehlt weiterhin
München Fehlende Unterlagen und Daten bremsen die Auszahlung des 50-Millionen-Euro schweren Härtefall-Fonds für die Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen weiter aus. Die zuständige Kommission könne erst über die Vergabe entscheiden, wenn die Unterlagen der rund 14500 Anträge „erfasst und auf ihre Zulässigkeit und Vollständigkeit hin geprüft wurden“, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Bei der Auszahlung zähle nicht das „Windhundprinzip“, das Budget werde erst auf alle berechtigten Anträge verteilt, wenn die Komplettschau erfolgt sei.
Ein Zeitkorridor, bis wann die Anträge final bearbeitet werden können, ist damit weiter offen. Die Staatsregierung kann der Härtefallkommission keine Vorgaben machen, bis wann das Verfahren abgeschlossen ist. Als Beispiel für Fehler in den Unterlagen hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bereits vor längerer Zeit erklärt, dass etwa durch vergessene Postleitzahlen ein unnötiger Verwaltungsaufwand verursacht werde.
Die Freien Wähler, die das Thema schon vor ihrem Wechsel in die Regierung angetrieben hatten, rechnen Anfang 2021 mit der Auszahlung der ersten Gelder. „Eine Prüfung, wer wirklich berechtigt ist, ist wichtig. Ich verstehe, dass sich das hinziehen kann. Dass mit Steuergeld eben verantwortungsvoll umgegangen wird, sollte nachvollziehbar sein“, sagt Generalsekretärin Susann Enders. Antragsberechtigt waren bis zum 31. Dezember 2019 alle Grundstückseigentümer, wenn sie zwischen 2014 und 2017 Straßenausbaubeiträge – kurz „Strabs“– zahlen mussten. Im Juni vergangenen Jahres hatte das Kabinett beschlossen, dass Eigentümer für im besagten Zeitraum gezahlte „Strabs“eine Teilrückerstattung beantragen können.