Karlsruhe lehnt ab
Klage Kemptener Kino vor Verfassungsgericht
Kempten In Kempten ist die Familie Dietel-Sing als Betreiberin des Colosseum-Kinocenters mit einem Eilantrag gegen die Zwangsschließung beim Bundesverfassungsgericht vorerst gescheitert. Dietel-Sing hatten argumentiert, dass die Lockdown-Maßnahmen wegen Corona unverhältnismäßig und willkürlich seien. Den Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe reichten die Kinobesitzer parallel zu einer Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Hier steht eine Entscheidung noch aus.
Betroffen von der Zwangsschließung ist ihr Colosseum-Center mit sieben Kinosälen und das damit verbundene Restaurant Starlet. Zu den Klagen hatten sich Andrea DietelSing sowie ihre beiden Kinder Matthias und Pia Sing entschlossen, weil sie sich als Kinobetreiber und Gastronomen
ungerecht behandelt fühlen. Weder in Filmtheatern noch in Restaurants sei es zu Corona-Ausbrüchen gekommen, argumentieren sie.
Erst hatten die Betreiber eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Wenig später entschlossen sie sich auch für einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht – ebenfalls gegen die Schließung von Kinos und Gastronomiebetrieben. Das Gericht entschied binnen weniger Tage, dass der Antrag bezüglich der Kinos unzulässig und die Familie DietelSing zunächst vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof klagen müsse, bevor das Bundesgericht angerufen werden könne. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Popularklage rechnen die Kinobetreiber in den nächsten Tagen.