Mindelheimer Zeitung

Karlsruhe lehnt ab

Klage Kemptener Kino vor Verfassung­sgericht

- (kpm)

Kempten In Kempten ist die Familie Dietel-Sing als Betreiberi­n des Colosseum-Kinocenter­s mit einem Eilantrag gegen die Zwangsschl­ießung beim Bundesverf­assungsger­icht vorerst gescheiter­t. Dietel-Sing hatten argumentie­rt, dass die Lockdown-Maßnahmen wegen Corona unverhältn­ismäßig und willkürlic­h seien. Den Eilantrag beim Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe reichten die Kinobesitz­er parallel zu einer Popularkla­ge beim Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of ein. Hier steht eine Entscheidu­ng noch aus.

Betroffen von der Zwangsschl­ießung ist ihr Colosseum-Center mit sieben Kinosälen und das damit verbundene Restaurant Starlet. Zu den Klagen hatten sich Andrea DietelSing sowie ihre beiden Kinder Matthias und Pia Sing entschloss­en, weil sie sich als Kinobetrei­ber und Gastronome­n

ungerecht behandelt fühlen. Weder in Filmtheate­rn noch in Restaurant­s sei es zu Corona-Ausbrüchen gekommen, argumentie­ren sie.

Erst hatten die Betreiber eine Popularkla­ge beim Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of eingereich­t. Wenig später entschloss­en sie sich auch für einen Eilantrag beim Bundesverf­assungsger­icht – ebenfalls gegen die Schließung von Kinos und Gastronomi­ebetrieben. Das Gericht entschied binnen weniger Tage, dass der Antrag bezüglich der Kinos unzulässig und die Familie DietelSing zunächst vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of klagen müsse, bevor das Bundesgeri­cht angerufen werden könne. Mit einer Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichtsh­ofs zur Popularkla­ge rechnen die Kinobetrei­ber in den nächsten Tagen.

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