Die kleine Freiheit zwischen den Jahren
CoronaPandemie Zur Eindämmung der Seuche haben sich die Ministerpräsidenten darauf verständigt, das öffentliche Leben bis Weihnachten einzuschränken. Von Heiligabend bis Neujahr sollen die Regeln aber gelockert werden
Berlin Der Advent wird fremd in diesem Jahr. Es wird eine Zeit der Stille, aber anders, als es sich die Menschen wünschen. Denn die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich vor ihrer Schaltkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch darauf verständigt, dass es nichts wird mit Weihnachtsmarkt, Weihnachtsfeier und der Glühweinrunde oder dem Stollenkaffee im Freundeskreis. Der Teil-Lockdown wird verlängert.
Das öffentliche Leben bleibt zunächst mindestens bis 20. Dezember beschränkt – und die Vorschriften sollen im Vergleich zu heute in einzelnen Bereichen sogar noch einmal strenger gefasst werden. Zwischen Heiligabend und Neujahr wird nach dem Willen der Länder dann eine kurze Lockerung der Zügel gewährt, die im neuen Jahr wieder zurückgenommen werden kann, wenn das Coronavirus bis dahin nicht entscheidend zurückgedrängt wurde. Das alles geht aus der Beschlussvorlage für die hochrangige Runde hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Änderungen in einzelnen Punkten sind noch möglich, wenn Ministerpräsidenten und Merkel zusammen diskutieren.
● 1. Verschärftes Kontaktverbot Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollen in den nächsten Wochen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt werden – jedoch in jedem Falle auf höchstens fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Bisher sind Treffen bis zu zehn Personen möglich.
● 2. Lichtblick zwischen den Jahren In den Tagen zwischen Heiligabend und dem Neujahrstag sind Treffen mit bis zu zehn Leuten aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet. „Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig“, heißt es zur Begründung der zeitweisen Lockerung.
● 3. Betriebsferien und Homeoffice Die Arbeitgeber werden von Bund und Ländern ersucht, vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Betriebsferien einzulegen oder den Mitarbeitern großzügig das Arbeiten von zu Hause aus zu gewähren.
● 4. Schutz durch Selbstisolierung Die Ministerpräsidenten rufen die Menschen zudem auf, vor den
im Kreise mit Familie, Freunden und Verwandten prophylaktisch in Selbstquarantäne zu gehen. „Dies kann durch gegebenenfalls vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 16.12.2020 unterstützt werden“, heißt es im Papier der Länder. Die Quarantänespanne soll bundesweit generell auf zehn Tage festgesetzt werden.
● 5. Weihnachtseinkäufe
Die Vorweihnachtszeit ist für den Einzelhandel der wichtigste Umsatzbringer. Die Geschäfte bleiben geöffnet, allerdings wird die Maskenpflicht verschärft. Auch vor den Läden und auf Parkplätzen vor Supermärkten wird künftig nach dem Willen der Ministerpräsidenten das Tragen einer Maske verpflichtend sein.
● 6. Weihnachtsgottesdienste Bundes- und Landesregierungen wollen mit den Vertretern der Religionsgemeinschaften sprechen, wie Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte unter Einhaltung von Hygieneregeln stattfinden können. Volle Kirchen soll es aber nicht geben. „Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden“, heißt das erklärte Ziel.
● 7. Silvester und Feuerwerk
Ein generelles Verbot der Böllerei, wie es zunächst die SPD-Länder gefordert hatten, ist zumindest laut Vorlage vom Tisch. An belebten öffentlichen Plätzen sollen heuer aber weder Knaller gezündet noch Raketen in den Himmel geschossen werden dürfen. Die Behörden werden demnach einen Teil der Plätze und Straßen mit einem Böllerbann belegen. Großfeuerwerke wie am Brandenburger Tor in Berlin fallen aus.
● 8. Maskenpflicht
In ganz Deutschland soll eine Maskenpflicht gelten „in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind“. Das Gleiche gilt für Innenstädte und andere Orte unter freiem Himmel, an denen viele Menschen gedrängt zusammenkommen. Bei der Arbeit soll ebenfalls Maske getragen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu Kollegen nicht sicher eingehalten werden kann.
● 9. Wirtschaftshilfe
Weil Kneipen, Gaststätten, Hotels (für Touristen), Fitnessstudios, Theater und Museen wohl weitere Wochen geschlossen bleiben müssen, werden die sogenannten NoWeihnachtsfeiertagen vemberhilfen im Dezember verlängert. „Diese Hilfen sollen im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts bis zum 20. Dezember 2020 durch den Bund fortgeführt werden“, heißt es im Kompromisspapier der Länderchefs. Für November bekommen betroffene Unternehmen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes vom November 2019 vom Staat ausgezahlt.
● 10. Schutz von Risikogruppen
Die Ministerpräsidenten wollen den Schutz von Risikogruppen wie Pflegebedürftigen, Patienten und Behinderten verbessern. Deshalb sind bei Pflegebedürftigen demnächst 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen. Der Bund wird für Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen einen kleinen Eigenbetrag die Abgabe von 15 hochwirksamen Schutzmasken des Typs FFP2 ermöglichen. Das macht eine Maske pro Winterwoche.
● 11. Ende der Beschränkungen
Als Grundlage für das schrittweise Auslaufen der Einschränkungen gilt in einer Region der Wert von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Diese Marke muss stabil und deutlich unterschritten werden.