Ausraster kann Randalierer teuer zu stehen kommen
Polizei Ermittlungen gegen zwei Jugendliche. Verstoß gegen Quarantäne-Anordnung könnte 16-Jährigen bis zu 25.000 Euro kosten
Türkheim Kopfschütteln und Unverständnis hat der Fall zweier aggressiver Jugendlicher nicht nur in Türkheim ausgelöst. Wie berichtet, waren ein 15- und ein 16-Jähriger Samstagnacht nur durch einen Großeinsatz der Polizei zu bändigen. Beide Burschen waren laut Polizei betrunken und vermutlich deshalb hochaggressiv, sie beleidigten und drohten einem 43-jährigen Türkheimer sogar, ihn zu erschießen. Der Vorfall ereignete sich in der Altbürgermeister-WiedemannStraße.
Die alarmierte Polizei konnte die beiden Jugendlichen schnell stellen, doch dies sorgte zunächst nicht für eine Beruhigung der Situation. Eher im Gegenteil, denn die beiden immer noch hochgradig aggressiven und uneinsichtigen Jungs beleidigten die eingesetzten Polizeikräfte aufs Äußerste. Sie wurden in Gewahrsam genommen und in die Obhut ihrer Eltern übergeben.
Dabei stellte sich heraus, dass der 16-Jährige sich eigentlich in häuslicher Quarantäne hätte befinden müssen. Darüber klärte er die Einsatzkräfte aber nicht auf. Masken trugen beide nicht. Welche Folgen dies nun für die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten haben wird, wollte Bad Wörishofens Polizeichef Thomas Maier mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Beamten nicht verraten.
Im Einsatz waren mehrere Polizeistreifen aus Bad Wörishofen und Buchloe. Wo die Jugendlichen den Alkohol her hatten, entziehe sich derzeit der Kenntnis der Polizei. Die Ermittlungen laufen aber, so Maier. Eine mögliche Aufsichtspflichtverletzung der Eltern sei nicht gegeben, weil die Jugendlichen einfach schon zu alt und selbstverantwortlich seien. Das Jugendamt und die Führerscheinstelle wurden eingeschaltet. Die beiden Jungs erwarten nun diverse Anzeigen. Gegen den Quarantäneverweigerer wird außerdem eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstellt.
Und das kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen, wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilte: Im Allgemeinen finde eine CoronaQuarantäne als häusliche Quarantäne statt, so Pressesprecherin Sylvia Rustler: „Das heißt, die Wohnung darf nicht verlassen werden und es darf auch kein Besuch empfangen werden“.
Ein Verstoß dagegen stelle einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz dar, also eine Ordnungswidrigkeit. Diese könne mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Im Landkreis Unterallgäu werde derzeit für einen vorsätzlichen Verstoß gegen eine Quarantäne-Anordnung ein Bußgeld in Höhe von 2000 Euro festgesetzt, bei Fahrlässigkeit die Hälfte, so Rustler.