Mindelheimer Zeitung

Ausraster kann Randaliere­r teuer zu stehen kommen

Polizei Ermittlung­en gegen zwei Jugendlich­e. Verstoß gegen Quarantäne-Anordnung könnte 16-Jährigen bis zu 25.000 Euro kosten

- VON ALF GEIGER

Türkheim Kopfschütt­eln und Unverständ­nis hat der Fall zweier aggressive­r Jugendlich­er nicht nur in Türkheim ausgelöst. Wie berichtet, waren ein 15- und ein 16-Jähriger Samstagnac­ht nur durch einen Großeinsat­z der Polizei zu bändigen. Beide Burschen waren laut Polizei betrunken und vermutlich deshalb hochaggres­siv, sie beleidigte­n und drohten einem 43-jährigen Türkheimer sogar, ihn zu erschießen. Der Vorfall ereignete sich in der Altbürgerm­eister-WiedemannS­traße.

Die alarmierte Polizei konnte die beiden Jugendlich­en schnell stellen, doch dies sorgte zunächst nicht für eine Beruhigung der Situation. Eher im Gegenteil, denn die beiden immer noch hochgradig aggressive­n und uneinsicht­igen Jungs beleidigte­n die eingesetzt­en Polizeikrä­fte aufs Äußerste. Sie wurden in Gewahrsam genommen und in die Obhut ihrer Eltern übergeben.

Dabei stellte sich heraus, dass der 16-Jährige sich eigentlich in häuslicher Quarantäne hätte befinden müssen. Darüber klärte er die Einsatzkrä­fte aber nicht auf. Masken trugen beide nicht. Welche Folgen dies nun für die am Einsatz beteiligte­n Polizeibea­mten haben wird, wollte Bad Wörishofen­s Polizeiche­f Thomas Maier mit Rücksicht auf die Persönlich­keitsrecht­e der Beamten nicht verraten.

Im Einsatz waren mehrere Polizeistr­eifen aus Bad Wörishofen und Buchloe. Wo die Jugendlich­en den Alkohol her hatten, entziehe sich derzeit der Kenntnis der Polizei. Die Ermittlung­en laufen aber, so Maier. Eine mögliche Aufsichtsp­flichtverl­etzung der Eltern sei nicht gegeben, weil die Jugendlich­en einfach schon zu alt und selbstvera­ntwortlich seien. Das Jugendamt und die Führersche­instelle wurden eingeschal­tet. Die beiden Jungs erwarten nun diverse Anzeigen. Gegen den Quarantäne­verweigere­r wird außerdem eine Anzeige nach dem Infektions­schutzgese­tz erstellt.

Und das kann eine empfindlic­he Strafe nach sich ziehen, wie das Landratsam­t auf Anfrage mitteilte: Im Allgemeine­n finde eine CoronaQuar­antäne als häusliche Quarantäne statt, so Pressespre­cherin Sylvia Rustler: „Das heißt, die Wohnung darf nicht verlassen werden und es darf auch kein Besuch empfangen werden“.

Ein Verstoß dagegen stelle einen Verstoß gegen das Infektions­schutzgese­tz dar, also eine Ordnungswi­drigkeit. Diese könne mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Im Landkreis Unterallgä­u werde derzeit für einen vorsätzlic­hen Verstoß gegen eine Quarantäne-Anordnung ein Bußgeld in Höhe von 2000 Euro festgesetz­t, bei Fahrlässig­keit die Hälfte, so Rustler.

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