Vier Dachgauben als städtebauliche Gewissensfrage
Bauausschuss Diskussion um vier Flachdachgauben an einem Wohnund Geschäftshaus nahe dem historischen Ortskern
Türkheim Das Wohn- und Geschäftshaus an der Grabenstraße prägt seit Jahrzehnten das Ortsbild Türkheims. Über 100 Jahre schon betreibt die Familie Neumeier dort ihr Elektrofachgeschäft - als ältestes in der Region Mittelschwaben, wie die firmeneigene Website verrät. Nun möchte Inhaber Wolfgang Neumeier im Dachgeschoss des Anwesens Raum schaffen, und die dort bestehende Wohnung um zwei Zimmer im Dachspitz vergrößern.
Um bessere Lichtverhältnisse zu schaffen, sieht der Antrag des Unternehmers auch den Einbau von sogenannten Flachdachgauben vor; zwei davon im Dachgeschoss selbst, zwei im Dachspitz und damit nach Norden gerichtet in Richtung Grabenstraße.
Allein aus baurechtlicher Sicht könnte Wolfgang Neumeier mit einer Zustimmung des Bauausschusses rechnen, denn das Anwesen an der Grabenstraße gilt nicht als Einzeldenkmal; der Ensembleschutz für Gebäude an der MaximilianPhilipp-Straße endet genau dort.
Rein rechtlich, wie eingangs erwähnt, könnte der Einbau der Gauben gerechtfertigt werden. Eine Festsetzung im Bebauungsplan, die das verhindern würde, gibt es nicht, erklärte Bürgermeister Christian Kähler. Spätestens das Landratsamt würde wohl die Genehmigung dazu erteilen, wie auch Lothar Rogg vom Bauamt der Marktgemeinde ergänzte.
Dennoch zeigten sich Mitglieder des Bauausschusses nicht ganz so glücklich mit der Situation. In der
Größe der Gauben sahen nicht nur Josef Vogel und Marcus Jakwerth (beide FW) ein Manko. Auch Peter Ostler (Wählervereinigung) zeigte Unbehagen, gerade das „städtebaulich ansprechende Eck mit Anblick der Kapuzinerkirche“durch Flachdachgauben beeinträchtigt zu wissen. Mit gutem Gewissen könne er da nicht zustimmen, meinte Ostler.
Auch Josef Vogel zeigte „Bauchweh“bei der Vorstellung, den historischen Ortskern dadurch belastet zu sehen, wären die Flachdachgauben doch „sehr massiv, und das bis hin zum Giebel“. Würden die Gauben deutlich kleiner werden, könnte man sich innerhalb des Bauausschusses eher damit anfreunden, stellte das Gremium dar.
Zudem würde eine optische Erleichterung eintreten, wären alle Gauben in gleicher Größe, hieß es dazu weiter. Zusätzlich wäre eine Art Satteldach pro Gaube - als Fortsetzung der bestehenden Dachform vorhandener Gauben auf der Westseite - auch vorstellbarer als das gewünschte Flachdach.
Anna-Kristin Josten (Grüne) regte an, dann mit dem Eigentümer auch abklären zu lassen, was mit den derzeit bestehenden Gauben auf der Westseite passieren soll. Auch eine Klärung ob der Größe und Gestaltung der neu zu errichtenden Gauben wäre ratsam.
Letztlich einigte sich der Bauauschuss darauf, noch einmal Gespräche mit dem Antragsteller zu führen, um die Bedenken der Gremiumsmitglieder zur Sprache bringen zu können. So wurde an diesem Sitzungsabend zunächst nur dem Einbau kleinerer Fenster auf der Südseite des Anwesens das Einvernehmen erteilt, dem Einbau der gewünschten Gauben auf der Nordseite jedoch nicht.
Rein rechtlich würde nichts gegen die Gauben sprechen