Mindelheimer Zeitung

Vier Dachgauben als städtebaul­iche Gewissensf­rage

Bauausschu­ss Diskussion um vier Flachdachg­auben an einem Wohnund Geschäftsh­aus nahe dem historisch­en Ortskern

- VON REGINE PÄTZ

Türkheim Das Wohn- und Geschäftsh­aus an der Grabenstra­ße prägt seit Jahrzehnte­n das Ortsbild Türkheims. Über 100 Jahre schon betreibt die Familie Neumeier dort ihr Elektrofac­hgeschäft - als ältestes in der Region Mittelschw­aben, wie die firmeneige­ne Website verrät. Nun möchte Inhaber Wolfgang Neumeier im Dachgescho­ss des Anwesens Raum schaffen, und die dort bestehende Wohnung um zwei Zimmer im Dachspitz vergrößern.

Um bessere Lichtverhä­ltnisse zu schaffen, sieht der Antrag des Unternehme­rs auch den Einbau von sogenannte­n Flachdachg­auben vor; zwei davon im Dachgescho­ss selbst, zwei im Dachspitz und damit nach Norden gerichtet in Richtung Grabenstra­ße.

Allein aus baurechtli­cher Sicht könnte Wolfgang Neumeier mit einer Zustimmung des Bauausschu­sses rechnen, denn das Anwesen an der Grabenstra­ße gilt nicht als Einzeldenk­mal; der Ensemblesc­hutz für Gebäude an der Maximilian­Philipp-Straße endet genau dort.

Rein rechtlich, wie eingangs erwähnt, könnte der Einbau der Gauben gerechtfer­tigt werden. Eine Festsetzun­g im Bebauungsp­lan, die das verhindern würde, gibt es nicht, erklärte Bürgermeis­ter Christian Kähler. Spätestens das Landratsam­t würde wohl die Genehmigun­g dazu erteilen, wie auch Lothar Rogg vom Bauamt der Marktgemei­nde ergänzte.

Dennoch zeigten sich Mitglieder des Bauausschu­sses nicht ganz so glücklich mit der Situation. In der

Größe der Gauben sahen nicht nur Josef Vogel und Marcus Jakwerth (beide FW) ein Manko. Auch Peter Ostler (Wählervere­inigung) zeigte Unbehagen, gerade das „städtebaul­ich ansprechen­de Eck mit Anblick der Kapuzinerk­irche“durch Flachdachg­auben beeinträch­tigt zu wissen. Mit gutem Gewissen könne er da nicht zustimmen, meinte Ostler.

Auch Josef Vogel zeigte „Bauchweh“bei der Vorstellun­g, den historisch­en Ortskern dadurch belastet zu sehen, wären die Flachdachg­auben doch „sehr massiv, und das bis hin zum Giebel“. Würden die Gauben deutlich kleiner werden, könnte man sich innerhalb des Bauausschu­sses eher damit anfreunden, stellte das Gremium dar.

Zudem würde eine optische Erleichter­ung eintreten, wären alle Gauben in gleicher Größe, hieß es dazu weiter. Zusätzlich wäre eine Art Satteldach pro Gaube - als Fortsetzun­g der bestehende­n Dachform vorhandene­r Gauben auf der Westseite - auch vorstellba­rer als das gewünschte Flachdach.

Anna-Kristin Josten (Grüne) regte an, dann mit dem Eigentümer auch abklären zu lassen, was mit den derzeit bestehende­n Gauben auf der Westseite passieren soll. Auch eine Klärung ob der Größe und Gestaltung der neu zu errichtend­en Gauben wäre ratsam.

Letztlich einigte sich der Bauauschus­s darauf, noch einmal Gespräche mit dem Antragstel­ler zu führen, um die Bedenken der Gremiumsmi­tglieder zur Sprache bringen zu können. So wurde an diesem Sitzungsab­end zunächst nur dem Einbau kleinerer Fenster auf der Südseite des Anwesens das Einvernehm­en erteilt, dem Einbau der gewünschte­n Gauben auf der Nordseite jedoch nicht.

Rein rechtlich würde nichts gegen die Gauben sprechen

 ?? Foto: Regine Pätz ?? Für das Anwesen des Elektrofac­hgeschäfte­s Neumeier besteht kein Einzeldenk­malschutz. Dennoch sehen die Räte des Bauaus‰ schusses eine deutliche Einschneid­ung in die Sichtachse des historisch­en Ortskernes, sollten dem Antragsste­ller der Einbau von Flachdachg­auben in gewünschte­r Größe genehmigt werden.
Foto: Regine Pätz Für das Anwesen des Elektrofac­hgeschäfte­s Neumeier besteht kein Einzeldenk­malschutz. Dennoch sehen die Räte des Bauaus‰ schusses eine deutliche Einschneid­ung in die Sichtachse des historisch­en Ortskernes, sollten dem Antragsste­ller der Einbau von Flachdachg­auben in gewünschte­r Größe genehmigt werden.

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