Ein Feuer soll die Spuren verwischen
Mordsgeschichten Der spektakuläre Bürgermeister-Mord von Mohrenhausen: Ein Familiendrama endet auf dem Schafott. Warum der Sohn seinen Vater angriff und schließlich den Hof anzündete
Mohrenhausen Der Bürgermeister ist tot: Wie ein Lauffeuer ging in den Tagen vor dem Weihnachtsfest 1901 die Nachricht über den erschlagen aufgefundenen Franz Josef Bader aus Mohrenhausen um. Sein Leichnam wurde im Schutt und in der Asche seines abgebrannten Anwesens entdeckt. Am wenig verkohlten Schädel war eine blutige Wunde sichtbar, die von einem wuchtigen Hieb oder Schlag herrühren musste.
Wurde Bader gewaltsam getötet und dann der Hof angezündet, um die Spuren zu verwischen? Die Gendarmerie aus Babenhausen hatte schnell den 25-jährigen Sohn im Visier. Georg Bader wurde festgenommen und ins Amtsgerichtsgefängnis Babenhausen gebracht. Auf dem Weg dorthin versuchte er zu fliehen.
Wie sich bei den Ermittlungen der Gendarmerie herausstellte, hatte es zwischen Vater und Sohn öfters Differenzen gegeben. Bürgermeister Bader wurde als bieder, rechtlich denkender Mann beschrieben, der sich allgemeiner Beliebtheit und hohen Ansehens erfreute. Wie der Iller-, Roth- und Günzbote berichtete, war Bader 58 Jahre alt. Und seit Mitte April Witwer. Zwei Töchter und der Sohn bewirtschafteten den großen, schönen und schuldenfreien Hof. Was nach Friede, Freude und Eierkuchen klingt, hatte eine Kehrseite: Bader, seit 1888 Bürgermeister der Gemeinde Mohrenhausen, hatte etwas gegen die Beziehungen seiner zweitältesten Tochter und die seines Sohnes. Mit dem häuslichen Frieden war es vorbei, als die Tochter schwanger wurde. Seine Einwilligung zur Hochzeit lehnte der Hausherr strikt ab. Dann kam es noch dicker: Der Sohn fing ein Verhältnis mit der Schwester des Liebhabers von Baders zweitältester Tochter an.
Dem Mord unmittelbar vorangegangen war ein anderer Streit: Der Sohn hatte seinem Vater eröffnet, dass seine Freundin ein Kind erwartet. Später wurde in der Zeitung berichtet, dass sich Vater und Sohn um Geld stritten. Und dass der Sohn auf die schiefe Bahn geraten und gegen ihn eine Untersuchung wegen Einbruchs eingeleitet worden war. Tatsächlich war Georg Bader wegen Betrugs von der Memminger Strafkammer zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Die Strafe kam bei der Verhandlung im März 1902 zur Sprache. Der Angeklagte schilderte in Augsburg einen anderen Tathergang. Der Vater habe im Stadel dreimal mit einer
Axt nach ihm geschlagen. Das Werkzeug entdeckte eine Gendarmerie-Mannschaft im Januar in einer Kiesgrube an der Straße nach Tafertshofen. Georg Bader sei nach den Axthieben wütend geworden und habe mit einem Wagensitzbrett nach seinem Vater geschlagen und ihn am Kopf getroffen. Danach habe er ihn ins Stroh gelegt, damit er wieder zu sich kommen konnte. Daraus wurde nichts – der Vater starb. Und der Sohn ging anschließend ins Wirtshaus.
Zeugen zeichneten ein anderes
Bild vom späteren Mordopfer: Der Vater habe den Sohn immer unterstützt und sei nachsichtig mit ihm gewesen. Georg Bader dagegen wurde als verschlossener, unaufrichtiger und verlogener Mensch bezeichnet.
Nach seiner Militärzeit begann er ein ausschweifendes Leben zu führen und sich dem Trunke zu ergeben. Der Iller-, Roth- und Günzbote berichtete: Zur Befriedigung seiner kostspieligen „Lebsucht“machte er überall Schulden. Georg Bader musste ständig fürchten, dass die
Schwindeleien ans Licht kamen. Vielleicht drängte der Sohn deshalb darauf, dass sein Vater den Hof an ihn übergibt. Doch der winkte ab.
Schwer belastet wurde Georg Bader in der Gerichtsverhandlung von einem kleinem Mädchen. Die Tochter des Wagners aus Kettershausen, Amalie Hummel, sollte bei Bürgermeister Bader am Morgen des 17. Dezember auf dem Hof Säcke abholen. Bader senior, der gerade aus der Kirche gekommen war, ging in den Stadel, während die 13-Jährige draußen wartete. Dann vernahm sie einen starken Stoß und später ein Geräusch, wie ein schwerer Gegenstand weggeschleift wird. Eine Stimme habe dann zu ihr gesagt: „Mädele, gang hoim, ’s sind keine Säcke da.“Doch statt nach Hause zu gehen, ging das Mädchen zu den beiden Bader-Schwestern in die Stube. Die riefen daraufhin nach ihrem Vater. Doch keine Antwort. Stattdessen erschien ihr Bruder, der Geld von ihnen verlangte, damit er fortkomme.
Wegen Mord und Brandstiftung wurde Georg Bader zum Tode verurteilt. Die Revision, also das Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung, hatte keinen Erfolg, ebenso das Begnadigungsgesuch an den Prinzregenten. Seinen schluchzenden Schwestern sagte er in seiner Zelle: „Ihr braucht nicht weinen, ich bin froh, wenn der Hinrichtungstermin kommt, ich habe es verdient.“Am 30. April, um 6.15 Uhr, wurde Bader im Hof des Augsburger Untersuchungsgefängnisses in der Karmelitengasse mit dem Fallbeil hingerichtet. Der ganze Akt dauerte laut Zeitungsbericht 86 Sekunden.
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» Die Tipps werden auch auf der Internet seite des Landkreises veröffentlicht: www.unterallgaeu.de/abfall