So sieht die Testpflicht für Firmen aus
Corona Mindestens ein Test pro Woche muss angeboten werden. Die Wirtschaft protestiert
Berlin Unternehmen müssen ihren Beschäftigten künftig Coronatests anbieten. Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine Verordnung zum Arbeitsschutz beschlossen. „Diese Regel gilt für alle Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Derjenige Teil der Wirtschaft, der offen bleiben solle, müsse nun zum Infektionsschutz einen verpflichtenden Beitrag leisten. „Ich halte das für ein Gebot der Verantwortung“, so Heil. Die Verordnung trete kommende Woche in Kraft. Verlängert wird zudem bis Ende Juni das Gebot zum Homeoffice für geeignete Arbeit.
Möglich seien der Einsatz von Schnelltests, PCR-Tests und Selbsttests. Unternehmen könnten auch mit Dienstleistern arbeiten – etwa mit einer Apotheke. Vorgesehen ist, dass Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Zwei Tests pro Woche sollen Mitarbeitern zur Verfügung stehen, die besonders gefährdet sind. Das trifft auf Bereiche mit viel Kundenkontakt oder körpernahe Dienstleistungen zu. Auch Beschäftigte, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zwei Mal pro Woche ein Testangebot erhalten. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht. Regierungssprecher Steffen Seibert rief die Beschäftigten aber auf, die Testangebote zu nutzen.
„Wir stärken Unternehmen, die bereits testen“, sagte Heil. Es sei nicht akzeptabel, wenn andere das nicht täten. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bieten inzwischen bereits rund 70 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Grundsätzlich können die Firmen die Kosten für Schnelltests allerdings im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen.
Kritik an dem Beschluss kommt aus der Wirtschaft. Die Pflicht sei eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Auch in Schwaben protestieren Wirtschaftsvertreter: „Die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Corona-Tests ist das falsche Signal“, sagte Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der Industrieund Handelskammer. „Die freiwillige Test-Kampagne der Unternehmen wird damit von der Politik abgewertet. Es werden zusätzliche Bürokratie und damit unnötige Kosten geschaffen.“
Den Aufwand für die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken und für die Einführung des Testangebotes – vorläufig befristet bis zum 30. Juni 2021 – beziffere die Bundesregierung auf bis zu 130 Euro je Beschäftigten, sagte Lucassen. „Bei derzeit rund 758 000 Beschäftigen in Schwaben ergeben sich so Kosten von fast 100 Millionen Euro. Das ist für die krisengeschüttelte Wirtschaft ein großer Betrag.“
Die Handwerkskammer für Schwaben sieht es ähnlich kritisch: „Jetzt werden die Handwerksbranchen, die unseren Alltag unter schwierigsten Rahmenbedingungen am Laufen gehalten haben und halten, sowie die Gewerke, die nun endlich wieder – wenn auch sehr eingeschränkt – arbeiten dürfen, zusätzlich bestraft“, sagte Kammerchef Hans-Peter Rauch. (dpa, mke)