Mindelheimer Zeitung

Beim Bauen das Grundwasse­r schützen

- (mz)

Unterallgä­u Im Sommer fällt für viele Häuslebaue­r der Startschus­s. So sieht man derzeit auch im Unterallgä­u einige Baustellen. Je nach Gebiet und Höhe des Grundwasse­rspiegels kann man beim Ausheben der Baugrube auf Grundwasse­r stoßen. Dann muss das Grundwasse­r vorübergeh­end abgesenkt werden. Das Sachgebiet Wasserrech­t am Landratsam­t Unterallgä­u weist darauf hin: Eine solche bauzeitlic­he Grundwasse­rabsenkung ist genehmigun­gspflichti­g.

„Eigentlich sollte die Baufirma daran denken“, sagt Sachgebiet­sleiter Martin Daser. Doch in den vergangene­n Wochen sei es einige Male vorgekomme­n, dass keine Genehmigun­g vorlag. „Das wird dann als Ordnungswi­drigkeit geahndet.“

Denn wer Grundwasse­r absenkt, muss einige Vorgaben einhalten, damit das Wasser nicht verunreini­gt wird und zum Beispiel kein Feinsand und keine Zementschl­ämme ins Wasser gelangen. „Wichtig ist etwa, dass das entnommene Wasser über eine geeignete bewachsene Oberbodens­chicht versickert wird“, erklärt Daser. Ist das nicht möglich, kann das Grundwasse­r in ein fließendes Gewässer geleitet werden. „Dabei müssen jedoch mineralisc­he und absetzbare Stoffe zurückgeha­lten werden.“Daser appelliert an Bauherrn, Baufirmen und Gemeinden, den Schutz des Grundwasse­rs beim Bauen ernst zu nehmen.

Der Antrag auf bauzeitlic­he Grundwasse­rabsenkung kann unter www.unterallga­eu.de/formulare unter dem Reiter „Wasserrech­t“herunterge­laden werden. Fragen beantworte­t das Sachgebiet Wasserrech­t unter der Telefonnum­mer 08261/995455.

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