Drogentrip nach Amsterdam
Rauschgift im Auto versteckt. Auf der Durchreise fliegt der Schmuggel auf
Kaufbeuren Ein junges Paar (23 und 27) aus Tirol ist vom Kaufbeurer Schöffengericht zu einer Bewährungssowie einer Geldstrafe verurteilt worden, da es Drogen aus den Niederlanden im Auto versteckt hatte. Im November 2020 hatten die beiden in Amsterdam Haschisch und Marihuana gekauft und vor der Heimfahrt nach Innsbruck im Auto versteckt. Bei einer Kontrolle im Ostallgäu flogen sie jedoch auf.
Wie sich eine Polizeibeamtin jetzt als Zeugin vor dem Kaufbeurer Schöffengericht erinnerte, habe sie bei der Kontrolle bereits bei der Ansprache der Autoinsassen deutlichen Marihuanageruch im Fahrzeuginneren wahrgenommen. Bei der anschließenden Durchsuchung habe man dann 14,5 Gramm Haschisch und 27,6 Gramm Marihuana entdeckt. Das Rauschgift habe sich „relativ gut verbaut“unter dem Schalthebel befunden. Zudem habe die junge Frau ein Gramm Kokain in ihrem BH versteckt gehabt.
Die beiden geständigen Angeklagten wurden jetzt der vorsätzlichen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einer nicht geringen
Rauschgift war unter dem Schalthebel versteckt
Menge schuldig gesprochen und zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 23-jährige Fahrer, der damals unter dem Einfluss von Cannabis stand und deshalb bereits ein Ordnungsgeld und ein Fahrverbot erhalten hat, muss nun laut Urteil auch noch eine Geldauflage von 1800 Euro bezahlen, seine Lebensgefährtin 1200 Euro. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Verteidiger hatten jeweils eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen für ausreichend erachtet und dies damit begründet, dass ihre Mandanten das für den Eigenkonsum gedachte Rauschgift zuhause hätten aufteilen wollen. Deshalb sei ihnen nur jeweils die Hälfte der aufgefundenen Betäubungsmittel zuzurechnen, sodass der Grenzwert zur nicht geringen Menge nicht überschritten werde. Für das Gericht war die Einlassung der Angeklagten allerdings eine „Schutzbehauptung“.
Der Vorsitzende machte im Urteil deutlich, dass ein solches Vorgehen in einer Partnerschaft und einer gemeinsamen Wohnung lebensfremd sei. Zugunsten der Angeklagten wurden ein bis dato straffreies Vorleben und das Geständnis in Rechnung gestellt. Zudem handele es sich bei Haschisch und Marihuana um „weiche Drogen“.
Staatsanwältin und Gericht gingen von einem minderschweren Fall aus. Dieser hat einen Strafrahmen zwischen drei Monaten und fünf Jahren – im Gegensatz zum Regelfall, auf den Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren stehen.