Bleibt es bei BoatengUrteil?
Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel
München Nach der Verurteilung von Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin erwägt die Staatsanwaltschaft eine Berufung. „Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen“, sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag.
Am Abend zuvor hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30000 Euro verhängt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert – und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. Die Frage, ob auch sein Mandant erwägt, Rechtsmittel einzulegen, beantwortete er bis Freitagfrüh nicht.
Die Anklagebehörde warf Boateng vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Demnach soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Ähnlich schilderte es auch die Ex-Freundin als Nebenklägerin. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und Körperverletzung.
Das Gericht ging in seinem Urteil am Donnerstag von „einem Faustschlag“ins Gesicht aus. Boateng, 33, der seit kurzem in Lyon unter Vertrag steht, wies die Vorwürfe zurück.