Raserbremsen in der Uferstraße funktionieren
Die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zeigen Wirkung. Auch die neue Rechts-vor-Links-Regelung schreckt offenbar vor allem Lkw-Fahrer ab. Gute Nachrichten gibt es auch für Grundstücksbesitzer in Irsingen
Türkheim Die ersten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Uferstraße würden schon Wirkung zeigen, sagte Bürgermeister Christian Kähler bei der jüngsten Sitzung des Marktrates auf Nachfrage. So sei schon jetzt ein geringeres Lastwagenaufkommen zu beobachten, die Brummis würden die vielen Rechtsvor-Links-Kreuzungen scheuen.
Einige Räte zeigten sich von den Sperrblöcken am westlichen Straßenrand irritiert. Kähler erklärte,
Noch ist unklar, was in der Silvesternacht passiert
warum man diese angebracht habe. Immer wieder hätten Pkw-Besitzer ihre Autos in den Grünstreifen zwischen Uferstraße und Gehweg gestellt, sodass das Grün keine Chance mehr gehabt habe. Die Pfosten verhinderten ein Wildparken.
Und auch die Einführung der 30-Kilometer-Zone habe schon Früchte getragen. Denn damit verbunden sei eine Neuregelung im Kreuzungsbereich.
Die Uferstraße sei nicht mehr vorfahrtsberechtigt, sondern es gelte die Rechts-vor-Links-Regelung. Der Lastwagenverkehr habe schon merklich abgenommen, die Brummis würden wieder die Augsburger Straße nehmen. Einige Markträte kritisierten aber die Kommunikation, man hätte diese Maßnahmen mehr veröffentlichen müssen. Kähler meinte weiter, dass man für die Uferstraße noch ein Gesamtkonzept entwickeln müsse. Dies seien erste Maßnahmen, und dazu noch kostengünstig.
Nicht ganz so günstig verläuft es derzeit mit der Silvesterplanung. Kähler konnte noch nicht sagen, ob es wieder ein gemeinsames Silvesterfeuerwerk am Tor geben wird. unterschiedlich seien die Aussagen.
Einmal gebe es zwar die Erlaubnis für öffentliche Veranstaltungen, aber Feiern auf öffentlichen Plätzen sei noch eingeschränkt. Nach Auskunft von Zweitem Bürgermeister Franz Haugg soll es am 29. Oktober neue Richtlinien geben, der Markt werde diese Abwarten und dann eine Entscheidung treffen, damit die Türkheimer sich auf den letzten Tag des Jahres einstellen können.
Dann gab es noch gute Nachrichten für Bauwillige. Der Marktrat brachte mehrere Bebauungspläne weiter auf den Weg. Es handelt sich dabei um die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich Laternenweg“, die 1. Änderung des BebauZu ungsplanes „Südlich der Ramminger Straße“und die 2. Änderung des „Baugebietes West-BahnäckerSüd“. Die genannten Bebauungspläne werden nun öffentlich ausgelegt. Weiter können die Träger öffentlicher Belange Stellung dazu beziehen.
Weiter stellte Stadt- und Raumplanerin Elisabeth Baum von der Firma Lars Consult die 4. Änderung des innerörtlichen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Irsingen“vor. Die wichtigsten Änderungen: Maximale zulässige Grundflächenzahl
Zwei hochstämmige Laubbäume pro Bauplatz
(GRZ) 0,4. Die zulässige Grundfläche darf unter bestimmten Voraussetzungen bis maximal 50 Prozent überschritten werden. Für den Altort Irsingen typische Bebauung auf der Nordgrenze des Grundstücks oder grenznah, ist innerhalb der Baufenster zulässig. Brandschutzwände sind nur erforderlich, wo der bauliche Mindestabstand des Nachbargrundstückes unterschritten wird. Pro Bauplatz sind mindestens zwei hochstämmige Laubbäume (bevorzugt Obstbäume) zu pflanzen. Nach Worten der Planerin wurde diese Änderung durch vermehrte Wünsche von Bürgern, die innerhalb des westlichen Grünzuges Wohngebäude errichten möchten, vorgenommen. Nun bestehe die Möglichkeit einer maßvollen Nachverdichtung.