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Bei der Wahl der richten Sehhilfe gilt: Besser gleich zum Fachmann
Ob Brille oder Kontaktlinsen: Auf eine Sehhilfe sind viele angewiesen. Doch selbst wenn sie ein Augenarzt verordnet, bekommen Krankenversicherte in der Regel nur einen Teil der Kosten erstattet. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2003 beschlossen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Sehhilfen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen aufkommt. Seither müssen Verbraucher beim Optiker den anderen Teil aus eigener Tasche zahlen. Das kann zwar ins Geld gehen, Experten raten aber von Billiglösungen, etwa aus dem Internet oder bisweilen auch von Discounter, ab. „Bei der Gesundheit ist Geiz alles andere als geil“, sagt Lars Wandke, stellvertretender Geschäftsführer beim Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Hier komme es zweifelsohne auf hohe Qualität an, und auf qualifizierte Beratung – beides finde man eben nur im Fachgeschäft.
Brille oder Kontaktlinsen – auf welches Korrektionsmittel die Wahl fällt, ist in vielen, wenn auch nicht allen Fällen eine Frage der persönlichen Vorliebe.
Der eine steht aus ästhetischen Gründen auf Kontaktlinsen, der andere eher aus praktischen. Schließlich sind Brillengläser mit einer hohen Dioptrienzahl dicker und schwerer. Doch die Frage nach Brille oder Kontaktlinsen hängt auch von der Sehstärke, dem Gesundheitszustand der Augen, den individuellen Aktivitäten wie Sport oder auch vom Beruf ab. Wer sich unschlüssig ist, sollte sich beim Augenarzt oder Optiker beraten lassen.
Keine 24StundenLösung
Oft gibt es mehrere Optionen. Beispiel Alterssichtigkeit: Ältere Menschen tun sich oft schwer damit, im Nahbereich gut zu sehen. „Viele Betroffene favorisieren die Gleitsichtbrille als Universallösung“,
erklärt Wandke. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sogenannte multifokale Kontaktlinsen zu tragen – auch Mehrstärkenlinsen genannt. Doch Achtung: Wer auf Kontaktlinsen setzt, sollte immer auch eine passende Brille parat haben. „Kontaktlinsen sind keine 24-Stunden-Lösung“, so der Experte. Manchmal sollte man den Augen zuliebe für eine Weile auf Kontaktlinsen verzichten, etwa zur Heuschnupfenzeit.
Aber wie beteiligen sich nun die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für eine Sehhilfe? Generell gilt hierbei: Das Brillengestell müssen Versicherte selbst finanzieren. Für Brillengläser oder Kontaktlinsen gibt es Festbeträge. Hier gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Das heißt, alle Kosten über dem Festbetrag müssen die Versicherten finanziell selbst stemmen. Allerdings hat nicht jeder, der eine Sehhilfe braucht, auch Anspruch auf diese Festbeiträge. Das ist nur bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Fall. Erwachsene bekommen das Geld nur unter bestimmten Voraussetzungen.