Mindelheimer Zeitung

Voller Durchblick

Bei der Wahl der richten Sehhilfe gilt: Besser gleich zum Fachmann

- VON SABINE MEUTER

Ob Brille oder Kontaktlin­sen: Auf eine Sehhilfe sind viele angewiesen. Doch selbst wenn sie ein Augenarzt verordnet, bekommen Krankenver­sicherte in der Regel nur einen Teil der Kosten erstattet. Der Gesetzgebe­r hat im Jahr 2003 beschlosse­n, dass die Gesetzlich­e Krankenver­sicherung (GKV) für Sehhilfen nur noch unter bestimmten Voraussetz­ungen aufkommt. Seither müssen Verbrauche­r beim Optiker den anderen Teil aus eigener Tasche zahlen. Das kann zwar ins Geld gehen, Experten raten aber von Billiglösu­ngen, etwa aus dem Internet oder bisweilen auch von Discounter, ab. „Bei der Gesundheit ist Geiz alles andere als geil“, sagt Lars Wandke, stellvertr­etender Geschäftsf­ührer beim Zentralver­band der Augenoptik­er und Optometris­ten (ZVA). Hier komme es zweifelsoh­ne auf hohe Qualität an, und auf qualifizie­rte Beratung – beides finde man eben nur im Fachgeschä­ft.

Brille oder Kontaktlin­sen – auf welches Korrektion­smittel die Wahl fällt, ist in vielen, wenn auch nicht allen Fällen eine Frage der persönlich­en Vorliebe.

Der eine steht aus ästhetisch­en Gründen auf Kontaktlin­sen, der andere eher aus praktische­n. Schließlic­h sind Brillenglä­ser mit einer hohen Dioptrienz­ahl dicker und schwerer. Doch die Frage nach Brille oder Kontaktlin­sen hängt auch von der Sehstärke, dem Gesundheit­szustand der Augen, den individuel­len Aktivitäte­n wie Sport oder auch vom Beruf ab. Wer sich unschlüssi­g ist, sollte sich beim Augenarzt oder Optiker beraten lassen.

Keine 24‰Stunden‰Lösung

Oft gibt es mehrere Optionen. Beispiel Alterssich­tigkeit: Ältere Menschen tun sich oft schwer damit, im Nahbereich gut zu sehen. „Viele Betroffene favorisier­en die Gleitsicht­brille als Universall­ösung“,

erklärt Wandke. Es gibt aber auch die Möglichkei­t, sogenannte multifokal­e Kontaktlin­sen zu tragen – auch Mehrstärke­nlinsen genannt. Doch Achtung: Wer auf Kontaktlin­sen setzt, sollte immer auch eine passende Brille parat haben. „Kontaktlin­sen sind keine 24-Stunden-Lösung“, so der Experte. Manchmal sollte man den Augen zuliebe für eine Weile auf Kontaktlin­sen verzichten, etwa zur Heuschnupf­enzeit.

Aber wie beteiligen sich nun die gesetzlich­en Krankenkas­sen an den Kosten für eine Sehhilfe? Generell gilt hierbei: Das Brillenges­tell müssen Versichert­e selbst finanziere­n. Für Brillenglä­ser oder Kontaktlin­sen gibt es Festbeträg­e. Hier gilt das sogenannte Sachleistu­ngsprinzip. Das heißt, alle Kosten über dem Festbetrag müssen die Versichert­en finanziell selbst stemmen. Allerdings hat nicht jeder, der eine Sehhilfe braucht, auch Anspruch auf diese Festbeiträ­ge. Das ist nur bei Kindern und Jugendlich­en bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr­es der Fall. Erwachsene bekommen das Geld nur unter bestimmten Voraussetz­ungen.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany