Wenn die Kunst nicht anerkannt wird
ber selbstverständlich ist Jürgen Klopp einer der größten Künstler der Gegenwart. Er hat auf den größten Bühnen Europas reüssiert. Manchester, München, Mailand, Mainz – Klopp ist heimisch auf dem Grün, das die Welt bedeutet. Seine darstellerische Kraft: unübertroffen. Ein Zähnefletschen und Klaus Kinski hätte alleine den Dampfer durch den Dschungel gezogen.
Gerichte aber folgen nicht immer der Logik. Recht und Gerechtigkeit verfehlen mitunter einander. So stellte nun das Sozialgericht in Darmstadt fest, dass es sich bei Jürgen Klopp trotz seines strahlenden Wirkens nicht um einen Künstler im juristischen Sinne handle. Das hatte zuvor die Deutsche Rentenversicherung anders gesehen. Sie hatte den Autobauer Opel aufgefordert, Nachzahlungen in die Künstlersozialkasse zu leisten, schließlich sei in den Werbespots Klopp als Künstler aufgetreten.
Dass es sich bei den Aufnahmen um selbstvergessene Akte darstellerischer Ausnahmekönnerschaft handelt, kann niemand bestreiten. Mag er sich auch selbst als „Normal one“bezeichnen, so ist es doch alles andere als normal, mit einem halbwegs vernünftigen finanziellen Background halbwegs glaubhaft
für Corsa oder Astra zu werben. Das Gericht hat aber entschieden, dass prominente Trainer wie Profi-Sportler nach ihrem Hauptberuf eingestuft werden müssen.
Für die Künstlersozialkasse ist das ein bitterer Entscheid. Sie hätten den „Fall Klopp“sonst als Musterprozess ansehen können und in vielen Fällen Gelder nachfordern können. Beispielsweise von Timo Werner für sein aufsehenerregendes Ein-Mann-Theaterstück „Die Vögel“, als er formvollendet 2017 über Schalker Abwehrbeine schwalbte.
Oder aber Marco Rose und Adi Hütter, die in der vergangenen Saison eine vollkommen neue Interpretation des Kino-Klassikers „... denn sie wissen nicht, was sie tun“gaben. Über Monate hinweg spielten sie treue Vereinstrainer, nur um dann der ersten Versuchung anheimzufallen. Ein modernes Beziehungsdrama.
Dortmunds Marco Reus wiederum gab die Ruhrpott-Variante der Hollywood-Actionfilm-Reihe „The Fast and the Furious“. Allerdings zeigte er sich dabei weniger erfolgreich als bei seinen Dribblings durch gegnerische Strafräume. Die Polizei hatte keinen Sinn für die künstlerische Freiheit und brachte das Fahren ohne Führerschein zur Anzeige.
Das große Kunststück aber freilich wäre ein Spieltag ohne Schauspiel. So weit wird es nicht kommen.