Maisernte: Wenn es in der Kurstadt laut wird
Wohnen
Bad Wörishofen hat eine Umgehungsstraße und ein zeitweises Fahrverbot für die meisten Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht. Dass Erntegespanne dagegen auch nachts durch die Stadt fahren, sorgt für Kritik
Bad Wörishofen Die Maisernte ist in vollem Gange, Anwohner der Hochstraße klagen über nächtlichen Lärm durch Erntefahrzeuge. In Bad Wörishofen gelten nachts und in der Mittagszeit ausgedehnte Fahrverbote für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen – ausgenommen sind Autos und Busse. Das soll mehr Ruhe in die Kurstadt bringen. Für landwirtschaftliche Transporte gelte diese Regel aber nicht, macht das Landratsamt deutlich. Bürgermeister Stefan Welzel will nun anderweitig für Abhilfe sorgen.
Um 4.30 Uhr ging es mit dem Lärm los“, berichtet Dieter Dunse, der an der Hochstraße wohnt. Es war ein Sonntag. „Gefahren wurde zuvor auch noch bis 23.30 Uhr“, sagt Dunse. Acht Nachbarinnen und Nachbarn hätten sich alleine an diesem Tag bei ihm gemeldet, um zu fragen, wie man diesem Lärm denn Herr werden könne. Dunse sagt, man habe einen Lärmwert von 120 Dezibel gemessen. Eine offizielle Messung dazu gibt es allerdings nicht. Der Wörishofer spricht von einem „Wahnsinns-Lärm“, dem man da in der Kurstadt ausgesetzt sei. Ortsansässige Landwirte seien da nicht unterwegs, stellt Dunse klar. Er spricht von „Fremdfirmen“.
Martin Schorer ist der Kreisobmann des bayerischen Bauernverbandes für den Kreisverband Unterallgäu. Er hatte unlängst betont, dass während der Ernte in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gerade in Bereichen, in denen der Lärm stören könnte, nicht gearbeitet werden sollte. „So wie es ausschaut, halten es die Lohnunternehmen ein. Das ist mein Eindruck“, wird Schorer zitiert.
An Bad Wörishofens Hochstraße hat man da einen anderen Eindruck. Von der Polizei fühlt man sich alleingelassen, schildert Dunse. „Auch im Vorjahr und davor“, sei nichts geschehen. Dunse mahnt auch Tempokontrollen an. Auf der Hochstraße gilt Tempo 30. Dunse
zweifelt an, dass sich alle Fahrer der landwirtschaftlichen Großtransporte daran halten.
Holger Stabik, der Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/ West, sagt dazu, es lägen aktuell keine Beschwerden aus der Hochstraße vor. Die letzte Beschwerde datiere aus dem Herbst 2020. Es habe in Bad Wörishofen in den zurückliegenden Jahren aber regelmäßig Klagen von Anwohnern der Schlingener Straße gegeben, berichtet Stabik.
Auf der Schlingener Straße am Südende der Kurstadt sind in der Erntezeit regelmäßig große Fuhren der Lohnunternehmer unterwegs. Sie ziehen oft Anhänger, von denen schon die mittleren Modelle für Gesamtgewichte von über 20 Tonnen ausgelegt sind. Insbesondere zur Maiserntezeit komme es in Bad Wö
„zu einem erhöhten Fahraufkommen zu Biogasanlagen“, berichtet Bürgermeister Stefan Welzel (CSU). Lohnunternehmer seien dazu auch nachts unterwegs, je nach Arbeitsanfall und Wetter. „Zudem könnte der schwere Unfall auf der Umgehungsstraße am vergangenen Sonntag zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der Umleitungsstrecke geführt haben“, vermutet Welzel. Bei der Stadt seien bislang aber keine Beschwerden eingegangen.
Einst „wurden Steuergelder für den Tunnel verwendet, damit Schwerverkehr nicht durch das Wohngebiet abgewickelt wird“, kritisiert Dunse. Gemeint ist die Umgehungsstraße St2015 samt Tunnel unter dem Ostpark. Stattdessen gebe es nicht nur Lärm, die
Ortsstraßen würden auch mit „zigTonnen schweren Fahrzeugen zerfahren“, irgendwann dann die Bürger „zur Kasse gebeten“, so Dunse. „Warum fahren diese Riesen-Traktoren nicht durch den Tunnel, statt durch das Wohngebiet Hochstraße“, fragt Dunse. Polizeisprecher Stabik sagt, bis auf die Tempo30-Regelung gebe es auf der Hochstraße keine Einschränkungen. Für Maßnahmen fehle der Polizei damit der Hebel. Beschränkungen könnte nur die Stadt anordnen.
Die bestehenden Fahrverbote für Schwerverkehr zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 20 Uhr und sechs Uhr würden hier nicht greifen, macht das Landratsamt deutlich. Das gemeinhin als Lkw-Durchfahrtsverbot bekannte Schild regelt weit mehr als das. Laut Straßenverrishofen
kehrsordnung ist es ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen. Ausgenommen sind dezidiert Autos und Busse. Während der Erntezeit gäbe es Ausnahmeregelungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge, erläutert Behördensprecherin Stefanie Vögele. „Fahrverbote – insbesondere für bestimmte Nutzerkreise wie beispielsweise Externe – sind nicht möglich“, schildert Bürgermeister Welzel die Lage. Dafür will man beim Tempo genauer hinschauen. „Das Ordnungsamt ist angewiesen worden, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der auf Tempo 30 beschränkten Hochstraße durchzuführen“, teilte Welzel am Freitag mit.