Lohnanspruch in Quarantäne Vor Gericht bekam ein Angestellter Recht
Dortmund/Berlin Ordnet eine Behörde eine Quarantäne an, tritt im Ergebnis der Staat für den Verdienstausfall ein. Diese Regelung greift ab dem 1. November nicht mehr für Ungeimpfte. Doch wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten in Quarantäne schicken, sieht die Rechtslage anders aus. Das gilt jedenfalls so lange, wie Arbeitnehmer selbst nicht die überwiegende Verantwortung dafür trifft. So lautet eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund, auf die der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.
In dem konkreten Fall fuhr der Kläger für eine Woche in eine Ferienwohnung in Tirol. Bei seiner Einreise nach Österreich galten noch keine pandemiebedingten Einschränkungen. Während seines Urlaubs wurde Tirol zum Risikogebiet erklärt. Daraufhin stellte ihn die Arbeitgeberin nach seiner Rückkehr zwei Wochen frei und kürzte auf seinem Arbeitszeitkonto entsprechend das Guthaben. Dagegen klagte der Mann. Ein Corona-Test fiel negativ aus. Seine Klage war erfolgreich. Arbeitgeber, die eine Quarantäne anordnen, tragen selbst das Vergütungsrisiko.