Mindelheimer Zeitung

Widerrufsr­echt bei Heizöl bleibt bestehen

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Auch bei Heizölbest­ellungen über Telefon und Internet besteht im Prinzip ein Widerrufsr­echt. Darauf macht die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g in Stuttgart aufmerksam. Derzeit erklären offenbar manche Händler, dass das Widerrufsr­echt bei Heizöl- oder Pelletbest­ellungen gekippt worden sei. Dem sei aber nicht so.

Die Händler berufen sich auf gesetzlich­e Regelungen, in denen beispielsw­eise Verträge zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankung­en auf dem Finanzmark­t abhängt, vom Widerruf ausgeschlo­ssen sind. Der Bundesgeri­chtshof hat jedoch entschiede­n, dass Heizöl trotz Preisschwa­nkungen explizit nicht unter diese Regelung fällt (Urteil vom 17.6.21, Az.: VIII ZR 249/14). Nach Auffassung der Verbrauche­rzentrale können Kundinnen und Kunden ihre Bestellung­en also rückgängig machen, solange noch kein Heizöl geliefert wurde.

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Foto: Stefan Puchner, tmn Wer Heizöl über das Internet bestellt, hat im Prinzip ein Widerrufsr­echt.

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