Mindelheimer Zeitung

Wer’s findet, muss es abgeben

Ach so! Gefundene teure Gegenständ­e müssen abgegeben werden. Es gibt eine Belohnung.

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Viel Geld finden, das klingt erst mal toll. Einem Jungen aus Bayern ist das auch passiert. Er entdeckte mehrere Tausend Euro in einer vergessene­n Aktentasch­e an einem Bahnsteig. Von dem Geld kauften er und seine Freunde groß ein. Als die Eltern davon erfuhren, gingen sie zur Polizei. Denn: Gefundenes darf man nicht immer behalten.

Bestrafen konnte die Polizei die Kinder nicht, dafür waren sie zu jung. Die Polizistin Sina Dietsch von der Polizei München sagte aber: „Wir werden noch einmal mit den Kindern sprechen und ihnen erklären, was sie eigentlich hätten machen sollen.“Was das ist, erfährst du hier:

Was muss ich tun, wenn ich Geld oder einen wertvollen Gegenstand finde? Die Polizistin sagt: „Grundsätzl­ich gilt, dass gefundene Sachen immer abgegeben werden müssen.“Das geht zum Beispiel bei der Polizei oder im Fundbüro. Findest du etwas im Bus oder im Zug, gibt man es am besten bei dem zuständige­n Unternehme­n ab. Nur Summen bis zu zehn Euro oder Gegenständ­e, die nicht mehr kosten, darf man behalten. Alles andere ist verboten. Der Polizistin geht es aber nicht nur ums Gesetz. Sie sagt: „Stell dir vor, du verlierst etwas, was dir sehr wichtig ist. Dann würdest du dich doch auch freuen, wenn der Finder das abgibt.“

Wann bekomme ich Finderlohn?

Wer ein Fundstück zurückgibt, kann dafür einen Finderlohn bekommen. Sina Dietsch sagt: „Das sind in der Regel fünf Prozent des Wertes der Sache“. Findest du zum Beispiel 200

Euro, hast du ein Recht auf 10 Euro Finderlohn. Ist der Fund mehr wert als 500 Euro, ist es noch mal anders geregelt. Bei Dingen wie Fotoalben ist es etwas komplizier­ter. Sie sind an sich meist nicht wertvoll, den Besitzern aber wichtig. In solchen Fällen einigen sich Besitzer und Finder auf die Höhe des Finderlohn­s. Die Polizistin sagt: „Viele Leute wollen aber einfach nur etwas Gutes zu tun und verlangen keinen Finderlohn.“

Was passiert, wenn sich der Besitzer oder die Besitzerin nicht meldet?

Das Fundbüro bewahrt gefundene Sachen in der Regel ein halbes Jahr lang auf. Wenn sich der Besitzer in dieser Zeit nicht meldet, kann der Finder den Gegenstand behalten. Wenn er das nicht möchte, versteiger­t das Fundbüro ihn. Das bedeutet: Wer am meisten Geld dafür bietet, bekommt das Fundstück. Das eingenomme­ne Geld geht in der Regel an die Gemeinde oder die Stadt.

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Foto: Christian Charisius, dpa Im Fundbüro kann man gefundene Dinge abgeben. Dieses Bild ist in Hamburg ent‰ standen.

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