Hautkrebs als Berufskrankheit
Wer im Sommer im Freien arbeiten muss, ist einer hohen UV-Belastung ausgesetzt. Was Berufsgenossenschaften raten und wo die größten Risiken liegen.
Ob auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder bei der Müllabfuhr: Rund 2,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten im Freien und sind stundenlang der Sonne ausgesetzt. Die Folgen zeigen sich in der Statistik der Berufskrankheiten – in der Hautkrebs mit an der Spitze liegt. Fachleute raten dringend zum Sonnenschutz.
„Um dem weißen Hautkrebs vorzubeugen, braucht es einen effektiven Schutz vor der schädlichen UV-Strahlung der Sonne. Und der kann schon mit einfachen Mitteln erreicht werden“, sagt Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft Bau. Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV), dem Verband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, können Beschäftigte bei Tätigkeiten im Freien „das Mehrfache einer Sonnenbranddosis am Tag abbekommen“.
Weißer Hautkrebs ist als Berufskrankheit seit 2015 staatlich anerkannt, als „BK 5103“in der Berufskrankheitenliste. Allein im Jahr 2020 registrierte die DGUV rund 7100 Hautkrebs-Verdachtsanzeigen, das sind fast sieben Prozent aller Berufskrankheitsmeldungen. Die natürliche Strahlung der Sonne gilt als ähnlich krebserzeugend wie zum Beispiel Asbest, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Bei festgestellter Berufskrankheit haben die Betroffenen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Dazu gehören die ärztliche Behandlung, medizinische und soziale Reha sowie eine Versichertenund Hinterbliebenenrente. Besser aber ist es, dem Hautkrebs vorzubeugen. Laut BAuA muss der Arbeitgeber für Arbeitsplätze mit intensiver Sonnenbestrahlung eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Auf dieser Basis sind technische, organisatorische und persönliche Vorkehrungen zu treffen.
So empfiehlt die BG Bau, mit Überdachungen, Wetterschutzzelten oder Sonnensegeln für Schatten zu sorgen, etwa bei Pflasterund
Schachtarbeiten. „Einhausungen und Überdachungen finden derzeit eher bei Sanierungsarbeiten und im Winterbau Anwendung. Sie sind aber auch eine Maßnahme zum Schutz vor UV-Strahlung“, erläutert die BG Bau.
Außerdem sollten die Arbeiten möglichst in die frühen Morgenund Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden ab 16 Uhr verlagert werden. „Auch das Rotationsprinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren: Beschäftigte wechseln sich zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung ab oder verteilen die Arbeit auf mehrere Beschäftigte“, so die Präventionsexperten. Bei Tätigkeiten auf dem Dach dient es dem Schutz, in den Mittagsstunden nicht gerade auf der Südseite zu arbeiten. In den Pausen sollten Unterstellmöglichkeiten vorhanden sein.
Reichen diese Regelungen nicht aus oder sind sie nicht umsetzbar, sollten persönliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten getroffen werden. Dazu gehören laut BG Bau eine leichte, luftdurchlässige und körperbedeckende Kleidung
– womit ein freier Oberkörper tabu ist. Hautbereiche, die nicht bedeckt werden können, sollten mit UV-Schutzcreme mit einem Faktor von mindestens 30, besser 50, geschützt werden. Nach spätestens zwei Stunden müsse nachgecremt werden. Zum Schutz der Augen empfiehlt die BG Bau eine UV-Schutzbrille.
Bei der Kleidung rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu Hemden und Oberteilen mit langen Ärmeln und zu langen Hosen. „Dicht gewebte Kleidungsstücke halten UV-Strahlen deutlich besser ab. Ein mehrfach gewaschenes Langarmshirt aus Baumwolle leistet beste Dienste, da sich der Stoff durch das Waschen verdichtet“, so der Unfallversicherungsträger.
Was kaum hilft, ist Vorbräunen: „Auf vorgebräunter Haut kommt es zwar seltener zu Sonnenbrand, sie leidet aber trotzdem unter den Strahlen. Das zeigt sich zum Beispiel durch eine frühzeitige Hautalterung, Falten und Flecken“, betont die Berufsgenossenschaft für das Elektrohandwerk und die Energie- und Wasserwirtschaft.