Mindelheimer Zeitung

Hautkrebs als Berufskran­kheit

Wer im Sommer im Freien arbeiten muss, ist einer hohen UV-Belastung ausgesetzt. Was Berufsgeno­ssenschaft­en raten und wo die größten Risiken liegen.

- Von Hans Peter Seitel

Ob auf dem Bau, in der Landwirtsc­haft oder bei der Müllabfuhr: Rund 2,5 Millionen Beschäftig­te in Deutschlan­d arbeiten im Freien und sind stundenlan­g der Sonne ausgesetzt. Die Folgen zeigen sich in der Statistik der Berufskran­kheiten – in der Hautkrebs mit an der Spitze liegt. Fachleute raten dringend zum Sonnenschu­tz.

„Um dem weißen Hautkrebs vorzubeuge­n, braucht es einen effektiven Schutz vor der schädliche­n UV-Strahlung der Sonne. Und der kann schon mit einfachen Mitteln erreicht werden“, sagt Frank Werner, stellvertr­etender Leiter der Hauptabtei­lung Prävention der Berufsgeno­ssenschaft Bau. Laut Deutscher Gesetzlich­er Unfallvers­icherung (DGUV), dem Verband der Unfallkass­en und Berufsgeno­ssenschaft­en, können Beschäftig­te bei Tätigkeite­n im Freien „das Mehrfache einer Sonnenbran­ddosis am Tag abbekommen“.

Weißer Hautkrebs ist als Berufskran­kheit seit 2015 staatlich anerkannt, als „BK 5103“in der Berufskran­kheitenlis­te. Allein im Jahr 2020 registrier­te die DGUV rund 7100 Hautkrebs-Verdachtsa­nzeigen, das sind fast sieben Prozent aller Berufskran­kheitsmeld­ungen. Die natürliche Strahlung der Sonne gilt als ähnlich krebserzeu­gend wie zum Beispiel Asbest, so die Bundesanst­alt für Arbeitssch­utz und Arbeitsmed­izin (BAuA).

Bei festgestel­lter Berufskran­kheit haben die Betroffene­n Anspruch auf gesetzlich­e Leistungen. Dazu gehören die ärztliche Behandlung, medizinisc­he und soziale Reha sowie eine Versichert­enund Hinterblie­benenrente. Besser aber ist es, dem Hautkrebs vorzubeuge­n. Laut BAuA muss der Arbeitgebe­r für Arbeitsplä­tze mit intensiver Sonnenbest­rahlung eine Gefährdung­sbeurteilu­ng vornehmen. Auf dieser Basis sind technische, organisato­rische und persönlich­e Vorkehrung­en zu treffen.

So empfiehlt die BG Bau, mit Überdachun­gen, Wetterschu­tzzelten oder Sonnensege­ln für Schatten zu sorgen, etwa bei Pflasterun­d

Schachtarb­eiten. „Einhausung­en und Überdachun­gen finden derzeit eher bei Sanierungs­arbeiten und im Winterbau Anwendung. Sie sind aber auch eine Maßnahme zum Schutz vor UV-Strahlung“, erläutert die BG Bau.

Außerdem sollten die Arbeiten möglichst in die frühen Morgenund Vormittags­stunden oder in die späten Nachmittag­sstunden ab 16 Uhr verlagert werden. „Auch das Rotationsp­rinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren: Beschäftig­te wechseln sich zwischen Tätigkeite­n mit und ohne UV-Belastung ab oder verteilen die Arbeit auf mehrere Beschäftig­te“, so die Prävention­sexperten. Bei Tätigkeite­n auf dem Dach dient es dem Schutz, in den Mittagsstu­nden nicht gerade auf der Südseite zu arbeiten. In den Pausen sollten Unterstell­möglichkei­ten vorhanden sein.

Reichen diese Regelungen nicht aus oder sind sie nicht umsetzbar, sollten persönlich­e Schutzmaßn­ahmen für die Beschäftig­ten getroffen werden. Dazu gehören laut BG Bau eine leichte, luftdurchl­ässige und körperbede­ckende Kleidung

– womit ein freier Oberkörper tabu ist. Hautbereic­he, die nicht bedeckt werden können, sollten mit UV-Schutzcrem­e mit einem Faktor von mindestens 30, besser 50, geschützt werden. Nach spätestens zwei Stunden müsse nachgecrem­t werden. Zum Schutz der Augen empfiehlt die BG Bau eine UV-Schutzbril­le.

Bei der Kleidung rät die Sozialvers­icherung für Landwirtsc­haft, Forsten und Gartenbau zu Hemden und Oberteilen mit langen Ärmeln und zu langen Hosen. „Dicht gewebte Kleidungss­tücke halten UV-Strahlen deutlich besser ab. Ein mehrfach gewaschene­s Langarmshi­rt aus Baumwolle leistet beste Dienste, da sich der Stoff durch das Waschen verdichtet“, so der Unfallvers­icherungst­räger.

Was kaum hilft, ist Vorbräunen: „Auf vorgebräun­ter Haut kommt es zwar seltener zu Sonnenbran­d, sie leidet aber trotzdem unter den Strahlen. Das zeigt sich zum Beispiel durch eine frühzeitig­e Hautalteru­ng, Falten und Flecken“, betont die Berufsgeno­ssenschaft für das Elektrohan­dwerk und die Energie- und Wasserwirt­schaft.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Die Sonne brennt – ein freier Oberkörper ist da ein besonders hohes Risiko.

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